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Kachelmann verklagt seine Ex auf Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

Allgemein, Sexualdelikte

Vor dem Landgericht Mannheim wird ab dieser Woche die Klage des ehemaligen Wetterfroschs der ARD Kachelmann gegen seine frühere Freundin auf Schadensersatz verhandelt werden. Kachelmann hat seine Ex auf Zahlung von Euro 13.352 verklagt, die er für die Erstellung von Sachverständigengutachten im Rahmen des Strafverfahrens gegen ihn wegen schwerer Vergewaltigung verauslagt hatte. Kachelmann begründet seine Klage damit, dass seine Ex ihn damals fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt hatte und ihn deshalb dazu gezwungen hatte, die genannte Summe zu seiner Verteidigung zu verauslagen. Sein Freispruch beweise, dass ihre Anschuldigungen falsch gewesen seien. Kachelmann fordert nur deshalb die Kosten für die Gutachten von seiner Ex, da die übrigen Verfahrenskosten, zB alle übrigen Gutachten, – von denen es eine ganze Menge gegeben haben dürfte, – wegen des Freispruchs von der Staatskasse getragen werden.

Angesichts des Umfangs des Verfahrens dürften seine Anwaltskosten allerdings den fünfstelligen Bereich überschritten haben: dieser Betrag scheint von ihm (jedenfalls vorläufig) nicht geltend gemacht zu werden, obwohl er der weitaus höhere Betrag ist und nicht von der Justiz erstattet wird. Das legt den Verdacht nahe, dass Kachelmann mit seiner Klage einen Versuchsballon steigen lassen will: Klappt seine Klage mit den Auslagen für die Gutachter legt er weiterer Forderungen nach.

Die Klage von Kachelmann steht nämlich auf törnernen Füßen: Er ist zwar in der Tat vom Landgericht Mannheim seinerzeit freigesprochen worden. Der Freispruch erfolgte allerdings nach dem Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo), was das entscheidende Problem für Kachelmann werden dürfte. Der Zweifelsgrundsatz spiegelt die Beweislast im Strafverfahren wieder, wo dem Angeklagten dessen strafrechtliche Schuld nachgewiesen werden muß. Im Zivilverfahren wegen Zahlung liegt die Beweislast aber nun komplett bei K., was für ihn bedeutet, dass er seiner Ex nachweisen muss, dass sie ihn damals wissentlich und absichtlich falsch verdächtigt hatte. Die Zivilkammer am Landgericht muss also jetzt prüfen, ob K’s Beweise für ein derart vorsätzliches Handeln (was eigentlich eine Straftat der Ex darstellen würde) ausreichen. Sein Freispruch wird ihm da nicht viel helfen, gut möglich also, dass K mit seiner Klage scheitern wird!

31. Oktober 2012/von Florian Schneider
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