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6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa dreißig Jahre alter Mann aus Lettland (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde heute vom Amtsgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Der Lette, der sich mit Unterbrechungen seit ungefähr 2 Jahren in Deutschland aufhält, um hier und in der Schweiz zu arbeiten, war angeklagt worden, Ende Juni diesen Jahres an der Isar einen achtundzwanzigjährigen Handwerker, der sich gerade in der Mittagspause entspannen wollte, ins Gesicht geschlagen zu haben. Nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte der Lette an der Isar am Vormittag schon ordentlich Wodka getankt und war dann auf den Handwerker zugegangen, um ihn wegen einer Zigarette anzupumpen. Als er die bekommen hatte wollte er noch eine zweite, die er auch noch bekam. Als er eine dritte Zigarette wollte und eine Abfuhr bekam mit der Begründung, er könne sich jetzt einfach mal Zigaretten kaufen gehen, wurde der Lette aggressiv:

Nach den Aussagen der Zeugen holte er zuerst sein Glied heraus, um den in der Sonne liegenden Handwerker anzupinkeln. Als der aufsprang und ihn wegdrückte schlug er seinem Opfer ins Gesicht. Die sofort herbeigerufene Polizei nahm den schwer alkoholisierten Letten fest, der Ermittlungsrichter nahm ihn sofort in Haft. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Donnerstag befand sich der Angeklagte somit mehr als drei Monate in Untersuchungshaft.

Sein Geständnis und seine erhebliche Alkoholisierung zwischen 2 und 4 Promille wurden dem Angeklagten in der Hauptverhandlung zugute gehalten. Sehr zu seinen Lasten wurde allerdings gewertet, dass er in den letzten 2 Jahren, die er ja nur teilweise in Deutschland verbracht hatte, bereits fünfmal straffällig geworden war und jedesmal ganz kurz nach der letzten Verurteilung wieder neue Straftaten begangen hatte. Seine enorme Rückfallgeschwindigkeit hatte also ebenso zu der Strafe beigetragen wie seine desolate Sozialprognose, denn er hat in Deutschland weder einen festen Wohnsitz noch eine feste Arbeit noch irgendwelche Sozialkontakte. Daher hatte er keine Chance auf eine Bewährung.

5. Oktober 2012/von Florian Schneider
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