• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Steuerhinterziehung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich bis diese Woche zwei Iraker (einer von ihnen verteidigt von RA F.Schneider) verantworten, denen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, durch eine Art Umsatzsteuerkarusell insgesamt Euro 1,1 Mio hinterzogen zu haben. Die Beiden waren bis März diesen Jahres in München als Goldhändler tätig. In ihren Geschäften beim Hauptbahnhof hatten sie systematisch Barrengold angekauft, auf das nach der noch letztes Jahr gültigen Rechtslage keine Umsatzsteuer anfiel. Der Gewinn wurde damit erzielt, daß sie dieses Barrengold nicht mehr wieder als Barren-, sondern als Altgold verkauften, indem sie die Goldbarren leicht beschädigten und dann leicht unter Kurswert, aber nun mit 19-prozentigem Mehrwertsteueraufschlag an einen Aufkäufer verkauften, der mit ihnen unter der Decke steckte. Absicht der beiden Angeklagten war es von Anfang an, die vereinnahmte Mehrwertsteuer (als Vorsteuer eigentlich erklärungsbedürftig und abzuführen) einbehielten

Inzwischen ist diese Rechtslage geändert, da dieses Geschäftsmodell inzwischen sehr viele Anhänger gefunden hatte und längst nicht nur von den beiden Angeklagten betreiben wurde. Da sie ihr Geschäftsmodell sehr konsequent und intensiv über mehrere Monate hinweg betrieben schafften sie es. Insgesamt über 1,1 Milionen Euro an hinterzogener Steuer einzusacken.

Die beiden Angeklagten waren jedoch geständig und machten den gesamten Steuerschaden wieder gut. Trotz des sehr hohen Schadens schafften sie es daher, gerade noch eine Bewährung einzufahren, zusätzlich zu einer sehr hohen Geldstrafe. Strafmildernd berücksichtigt wurde bei der Strafzumessung auch, daß sie sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung schon 9 Monate in Untersuchungshaft befunden hatten.

16. Dezember 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-12-16 17:16:302015-02-01 00:30:56Bewährung für Steuerhinterziehung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Kein Freiheitsentzug bei fahrlässiger Tötung Link to: Kein Freiheitsentzug bei fahrlässiger Tötung Kein Freiheitsentzug bei fahrlässiger Tötung Link to: Keine Haft bei THC-Anpflanzung Link to: Keine Haft bei THC-Anpflanzung Keine Haft bei THC-Anpflanzung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen