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Kein Freiheitsentzug bei fahrlässiger Tötung

Straßenverkehrsdelikte

Der Lastwagenfahrer (Verteidiger RA Florian Schneider), der am gestrigen Montagmorgen auf der Rosenheimer Straße mit einer 23-jährigen Radlerin kollidiert war, behält vorläufig seine Fahrerlaubnis, obwohl die Polizei noch am Unfallort gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet hatte. Wie bereits den Medien zu entnehmen war der etwa 30-jährige Beschuldigte, der ursprünglich aus Thüringen stammt, im Auftrag seines Arbeitgebers mit seinem 12-Tonner mit Anhänger und einer Ladung Holz auf der Rosenheimer Straße stadtauswärts unterwegs gewesen, als er plötzlich von einer laut hupenden und wild gestikulierenden Autofahrerin gestoppt wurde. Ihm wurde bedeutet, er habe soeben eine Radfahrerin überfahren, die unter seinen Anhänger geraten sei. Als er aussteigt sieht er einige Meter weiter hinter sich eine junge Frau tot am Straßenrand liegen. Von einer Kollision hatte er jedoch nichts mitbekommen.

Der Hergang des gräßlichen Vorfalles ist noch weitgehend ungeklärt, zumal der Lastwagenfahrer selbst nichts zum Thema beitragen kann. Nach den wenigen vorliegenden Informationen aus den Medien war die Radfahrerin am Ende des Rosenheimer Platzes und damit am Ende des Radweges auf die Fahrspur der Rosenheimer Straße gewechselt, da sich an dieser Stelle die Radfahrer mit den Autos die rechte der beiden Fahrspuren teilen müssen. Nach den derzeitigen Rekonstruktionsversuchen des Unfallherganges muss die Radlerin bei ihrem Versuch, in den fließenden Verkehr einzufädeln, entweder zunächst mit einem der rechts geparkten Autos kollidiert und dann auf den vorbeifahrenden Lkw des Beschuldigten geschleudert worden sein, oder aber beim Versuch, an den parkenden Autos vorbei zu fahren, unter den Anhänger geraten sein.

Angesichts des Umstandes, daß der eine Unfallbeteiligte von dem Zusammenstoß überhaupt nichts mitbekommen hat und der andere tot ist, wird die Frage des Verschuldens und damit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von den Aussagen der Zeugen und vor allem den Feststellungen des unfallanalytischen Sachverständigen abhängen, der nun alle Zeugenaussagen und Spuren an dem sofort sichergestellten Lkw sowie an der Leiche und deren Rad sichert und analysiert. Wie die vor Ort tätigen Polizeibeamten die Lage eingeschätzt haben ergibt sich aus dem Umstand, dass der Lkw-Fahrer seinen Führerschein behalten darf und eine Sicherstellung der Fahrerlaubnis am Unfallort unterblieben ist. Ob auch die Staatsanwaltschaft damit einverstanden ist hängt nun von der in den nächsten Tagen zu erwartenden vorläufigen Analyse des Unfallherganges durch den Sachverständigen ab, da die Staatsanwaltschaft jederzeit später die Möglichkeit hat, beim Amtsgericht München eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu beantragen.

6. Dezember 2011/von Florian Schneider
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