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Bewährung für 1 kg Cannabis

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Nach kurzer Untersuchungshaft Anfang des Jahres mußte sich Mitte Oktober ein inzwischen 21 jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Müncher Jugendgericht verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorwarf, mit etwas mehr als 1 Kilo Marihuana Handel getrieben zu haben: Der bei der Tat noch Zwanzigjährige hatte von einem Dealer in München zunächst nur kleine Mengen für seinen eigenen Konsum erworben und schlimmstenfalls mit Freunden geteilt. Auf Druck des Dealers, der ihm keine kleinen Mengen mehr verkaufen wollte, mußte er dann plötzlich im Kilobereich erwerben und diese für ihn ungewohnte Menge auch schnell absetzen, um seine Schulden bei dem Dealer bezahlen zu können. Das Gras bunkerte er zwar in einem guten Versteck, flog aber bei seinem Bemühen, schnell zu verkaufen, auf. Er ging sofort in Untersuchungshaft, kam aber schon nach einer Woche frei, nachdem er sehr offen und sogar überschießend ausgesagt hatte und zur Festnahme des Dealers beigetragen hatte.

Die Auflagen des Münchner Jugendgerichts im Außervollzugsetzungsbeschluß lauteten auf Therapie und ständiges Screening. Da er diese Auflagen äußerst gewissenhaft befolgt hatte gelang es ihm, bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß zu bleiben und das Gericht als freier Mann zu betreten.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchener Jugendgericht pochte die Staatsanltschaft zwar auf eine Haftstrafe unter Hinweis auf die sehr große Menge an THC, die vertickt worden war. Das Amtsgericht München folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Jugendstrafe zur Bewährung.

22. November 2011/von Florian Schneider
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