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Bewährung für falschen Arzt

Allgemein

Seit dieser Woche Freitag hat sich die Große Strafkammer am Landgericht München I mit einem 32-jährigen Zahnmedizinstudenten zu befassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, Insgesamt 20 Männer und Frauen schönheitschirurgisch behandelt und entstellt zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte sich der Student als Doktor ausgegeben, ohne es zu sein, und seinen Patienten, die ihm die daran glaubten, daß er approbierter Arzt sei, Botox gespritzt. Dabei wurden alle Patienten schwer entstellt und müssen sich seit der „Behandlung“ bei dem falschen Doktor zahlreichen chirurgischen Eingriffen unterziehen, um die Entstellungen zu beseitigen. Auch die Apotheke, aus der der falsche Doktor das Botox bezogen hatte, hatte ihm leichtgläubig den Arzt abgenommen und das Botox in der gewünschten Menge geliefert. Der Anklagevorwurf lautet angesichts der schweren Entstellungen der Opfer vor allem auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte räumte im ersten Hauptverhandlungstermin am vergangenen Freitag den Tatvorwurf umfassend ein, bestritt aber, sich als Arzt ausgegeben zu haben, seine Opfer hätten ihn einfach dafür gehalten, ohne daß er diesem Glauben Vorschub geleistet habe.

Aufgrund einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird der Angeklagte am Ende des Verfahrens mit einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung bestraft werden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hat. Wegen der Höhe der Strafe dürfte es allerdings unwahrscheinlich sein, daß er jemals als Zahnarzt eine Zulassung erhalten wird, da er wegen der Höhe der Strafe schon keine Zulassung zum Staatsexamen bekommen wird.

11. August 2011/von Florian Schneider
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