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Lebenslang vor Schwurgericht

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Zwei Schüsse auf einen Landsmann brachten dem Vorsitzenden eines Münchner Hilfsvereins für Türken am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ein: Das Schwurgericht am Landgericht Traunstein sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte einen Vorstandskollegen seines Vereins mit zwei Schüssen getötet hatte, als der herausgefunden hatte, daß der Angeklagte die Vereinskasse um insgesamt Euro 56.000 erleichtert hatte. Als der 52-jährige Vereinskollege und Familienvater die Unterschlagungen aufdecken wollte soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Landgerichts Traunstein sein Opfer erschossen und in einem Straßengraben abgelegt haben.

Das Landgericht Traubstein hatte den Angeklagten deshalb wegen Mordes und nicht nur wegen Totschlags verurteilt, da der Angeklagte bei seiner Tat zusätzlich zum Totschlag das Mordmerkmal der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat verwirklicht hatte, der Versuch, die Unterschlagungen zu verheimlichen, also Motiv für seine beiden Schüsse waren.

Damit hatte nach der Überzeugung des Schwurgerichts am Landgericht Traunstein der Angeklagte ein Mordmerkmal der 3. Gruppe des § 211 des Strafgesetzbuches verwirklicht, was nur eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn bedeuten kann. Der Angeklagte kann gegen dieses Urteil in Revision gehen, um eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zu erreichen.

17. April 2011/von Florian Schneider
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