• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Polizeibeamten zeigten absolut gar kein Verständnis, als sie zu einer Schlägerei in der Schwanthalerstraße gerufen wurden, die zwischen Wiesnbesuchern nach Ende der Wiesn entstanden war. Ein etwa 25-jähriger Student war auf dem Weg zum Weiterfeiern nach Wiesnende von der Theresienwiese zu einem Club mit einem anderen Wiesnbesucher aneinander geraten. Anlaß war die nicht so glückliche Idee des Studenten, seine gebrannten Mandeln auf andere Passanten zu werfen, die mit ihm die Straße entlang gingen. Als der Student trotz erheblicher Proteste der Beworfenen nicht aufhören wollte mit der Mandelschmeißerei krachte es: Einer der Beworfenen, – wohl ebenso stark alkoholisiert wie der Werfer, – drohte dem Studenten mit Schlägen, der reagierte sofort, die Schlägerei kam in Gang. Als die Polizei hinzu kam und beide Seiten Notwehr geltend machen wollten war das Verständnis der Beamten gering. Letztlich traf es aber dann doch den Studenten, der nun eine Anklage erhalten hat und sich daher in den nächsten Wochen vor dem Strafrichter wird verantworten müssen. Ihm könnte nun rechtzeitig zum Einstieg ins Berufsleben eine erhebliche Verurteilung zusammen mit einer Eintragung ins Führungszeugnis drohen, die seine Bewerbungen sicher nicht einfacher machen könnte.

13. April 2016/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-13 18:42:232016-04-14 08:27:05Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Haft haftbefehl Haftstrafe jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord MPU opfer Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie Link to: Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie Link to: Jugendstrafe für Geldfälschung Link to: Jugendstrafe für Geldfälschung Jugendstrafe für Geldfälschung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen