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Haft für Einbruchsversuch

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Strafrichter am Amtsgericht München konnte nicht viele günstige Aspekte erkennen, die für den etwa dreißigjährigen Bulgaren sprachen, als er ihn verurteilte und 10 Monate ohne Bewährung verhängte. Der Mann saß auf der Anklagebank, weil er kurz vor Silvester dabei erwischt worden war, mit einem Meißel die Terrassentüre einer Wohnung in München aufzuhebeln. Als er wegzulaufen versuchte und die Polizeibeamten ihn nur mit gezogener Dienstwaffe anhalten konnten stellte sich zudem heraus, dass er fünf Tage zuvor bereits einen anderen Einbruchsversuch gestartet hatte, der ebenfalls gescheitert war. Als sich bei der Kontrolle seines alten Dreier-BMWs dann auch noch eine ganze Menge Schmuck und einige Uhren fanden, – die allerdings keinem Einbruch zugeordnet werden konnten, – hatte schon der Ermittlungsrichter keinen Grund für Gnade mehr gesehen und den Mann noch vor Slivester nach Stadelheim geschickt. Bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag konnte dann auch das Geständnis nix mehr ändern: Der Richter blieb zwar deutlich unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, – der deutlich über einem Jahr Haft gefordert hatte, – sondern folgte dem Antrag des Veteidigers, verhängte aber die Freiheitsstrafe ohne Bewährung: Nach Meinung des Gerichts sprachen alle Anzeichen dafür, dass der Angeklagte nur zu dem einen Zweck nach Deutschland eingereist war, nämlich, um Einbrüche zu begehen. Damit gabs keine Chance auf Bewährung.

24. März 2016/von Florian Schneider
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