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Bei Haftprüfung Entlassung aus Untersuchungshaft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der fast sechzigjährige promovierte Akademiker (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte wirklich harte sieben Wochen hinter sich, als sich die Ermittlungsrichterin beim zweiten Haftprüfungstermin endlich dazu entschloß, seinen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen und ihn aus der Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim zu entlassen. Hinein gebracht hatte ihn eine Anzeige seiner Exfreundin, für die er sich damals sogar von seiner Ehefrau hatte scheiden lassen. Während die Ehefrau mit der Scheidung gut klargekommen war hatte anscheinend die Freundin so ihre Probleme damit, als vorletztes Jahr die Trennung unausweichlich geworden war, und versuchte wohl auch aus Rache, sich ein Sparbuch im Wert von € 73.000 des Beschuldigten unter den Nagel zu reißen. Als der sich das nicht gefallen ließ und immer wieder versuchte, in ihrer Wohnung und in ihrem Auto nach Beweisen für ihre Unterschlagung zu suchen, erwirkte sie zunächst ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn und zeigte ihn dann auch noch an wegen Bedrohung mit einem Messer an, obwohl das ganz klar nicht stimmte. Der Jour-Staatsanwalt am Wochenende vor acht Wochen fackelte nicht lange und beantragte einen Haftbefehl, die Wochenend-Richterin erließ den Haftbefehl, seitdem mußte der Beschuldigte sich mit einer engen Haftzelle in Stadelheim anfreunden. Erst die weiteren Nachermittlungen durch die Stadelheimer Ermittlungsrichterin im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens erschütterten langsam die Aussage der Exfreundin, so dass sich dann letzte Woche die Knasttüren endlich öffneten. Damit ist das Strafverfahren natürlich noch nicht zu Ende, denn nun muß sich der Beschuldigte auf ein Hauptverfahren vor dem Amtsrichter einrichten und hier versuchen, seine Unschuld zu beweisen.

22. März 2016/von Florian Schneider
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