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Haftstrafe für Fahrraddiebstahl

Eigentumsdelikte

Es mußte einfach die dunkelrote Karte sein, dachte sich wohl der Richter eines Amtsgerichts aus dem Münchner Umland, als er einen 23-Jährigen wegen Diebstahls eines teuren Fahrrads zu 10 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte. Der Mann war zusammen mit seiner Freundin angeklagt, letztes Jahr ein Fahrrad mit einem Bolzenschneider von seinem Schloß befreit und dann versucht zu haben, es in Einzelteilen zu verkaufen. Da die Kaufinteressenten von der Polizei waren flog die Sache auf. Der junge Mann, der bislang nur Geldstrafen (auch wegen Diebstahls) kassiert hatte, hielt die Sache für nicht so gravierend und ging ohne Anwalt in die Verhandlung. Dort lief aber rein gar nichts für ihn: der Staatsanwalt fand kein gutes Haar an ihm, warf ihm vor, von der Klauerei zu leben, und beantragte Haft für ihn. Dem folgte das Amtsgericht. Der junge Mann entschloß sich nach dieser Erfahrung endlich dazu, sich einen Verteidiger zu nehmen (RA Florian Schneider) und sich auf das Berufungsverfahren besser vorzubereiten. Hier wirds dann nicht reichen, nur schweigend in der Verhandlung zu sitzen und dem Landgericht München II keine Perspektive aufzuzeigen, von was er künftig leben wird, denn sonst wird auch dieses Gericht von  keiner günstigen Bewährungsprognose ausgehen können.

10. März 2016/von Florian Schneider
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