• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

3 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat am gestrigen Donnerstag einen soeben 18 Jahre alt gewordenen Gilchinger zu einer Jugendhaft von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Starnberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März letzten Jahres in der S5 völlig grundlos einen 19-jährigen Fahrgast aus Weßling mit dem Fuß ins Gesicht getreten hatte. Der Angeklagte soll den Fahrgast zuerst noch nach einer Zigarette gefragt und sich dann an den Haltegriffen hochgezogen haben, um dem Weßlinger mit dem Fuß ins Gesicht treten zu können. Der 19-jährige hat allerdings kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen. Der Gilchinger stand als Wiederholungstäter vor dem Jugendschöffengericht, der zudem innerhalb offener Bewährung gehandelt hatte.

Straferschwerend wurde also gewertet, dass der Angeklagte mehrere einschlägige Vorstrafen mitbrachte in die Verhandlung: Alle vorangegangenen Maßnahmen wie Antiaggressionstraining und andere Bewährungsauflagen sollen sich erkennbar erneuten Straftat als wirkungslos herausgestellt haben. Was die Situation für den Angeklagten wohl auch nicht gerade verbessert haben dürfte war sein beharrliches Bestreiten des Tatvorwurfes, was ihn wohl als besonders unbelehrbar hatte erscheinen lassen.

Der Angeklagte kann nun Berufung einlegen, was zu einer neuen Verhandlung des Tatvorwurfes vor der Jugendkammer am Landgericht München II führen wird: Hier wird der Angeklagte aber nur dann Erfolg haben, wenn er sich eine neue Verteidigungsstrategie zulegt.

8. April 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-08 16:14:562015-03-20 12:56:523 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Haft für falschen Anwalt Link to: Haft für falschen Anwalt Haft für falschen Anwalt Link to: Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren Link to: Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen