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Computerbetrug mit Kreditkarten

Internetstrafrecht

Der Computerbetrug mit Kreditkarten nimmt stark zu. Das Internet bietet eine geradezu unübersehbare Angriffsfläche für Straftaten aller Art.

Über seinen Computerbetrug mit Kreditkarten hatte sich der Flüchtling aus Afrika nicht wirklich viele Gedanken gemacht.

Einer hatte ihn einfach gefragt, ob er eine Fahrkarte für ihn im Netz buchen könnte. Im Netz lassen sich ohne allzu große Schwierigkeiten gestohlene Kreditkarten beschaffen. Oft haben die echten Eigentümer den Verlust ihrer Karte noch gar nicht bemerkt, da werden die schon im Netz gegen geringes Entgelt zum Kauf angeboten. Oft sind die da noch gar nicht gesperrt. So lassen sich damit alle möglichen Straftaten begehen.

Als echte Marktlücke hat sich der Handel mit Fahrkarten der Deutschen Bahn erwiesen.

Hierfür lassen sich die verlorenen bzw. gestohlenen Kreditkarten gut verwenden. Der Täter loggt sich auf der Website der Bahn mit einem fiktiven Namen ein und erhält einen eigenen Account. Die Kreditkarte legitimiert ihn. Er erhält nun jede gewünschte Fahrkarte. Oft auf vorherige Bestellung von Interessenten, die billig Bahn fahren wollen. An die verkauft er dann die bestellten Fahrkarten. Zum halben Preis. Oder gar nur für ein Viertel des regulären Preises. Ein echtes Schnäppchen!

Den Schaden hat zunächst der rechtmäßige Eigentümer der Kreditkarte.

Weil er den großen Fehler gemacht hat, den Verlust seiner Karte nicht sofort zu melden. Erst ab der Verlustmeldung greift nach dem Gesetz die Eintrittspflicht der Versicherung der Kreditkartenunternehmen.Vorher nicht. Höchstens aus Kulanz. Wer den Verlust seiner Karte also gar nicht bemerkt hat hat ein Problem. Und jede Menge Gesprächsbedarf mit seiner Bank.

Die Schäden aus diesen Straftaten können enorm sein. Der Computerbetrug mit Kreditkarten ist eine echte Boombranche!

Hier zeigt die bargeldlose Zahlungswelt ihre häßliche Seite. Kein Mensch kontrolliert täglich, ob er seine Kreditkarte noch in der Tasche hat. Taschendieben verschafft dieses Verhalten einen echten Vorsprung. Wenn die Politik mal endlich anfängt damit, diese Kosten des digitalen Zahlungsverkehrs für die Gesamtwirtschaft auszurechnen, wird es schnell vorbei sein mit der Euphorie am bargeldlosen Zahlen.

Die Schäden aus Straftaten der Kreditkartenkriminalität muss komplett die Gemeinschaft der Teilnehmer am bargeldlosen Zahlungsverkehr tragen, den Verlust von Bargeld hatte jeder selbst zu tragen.

Das führt in absehbarer Zeit zu höheren Kosten für die Versicherung von Kreditkarten. Und für Banken und Kreditkartenunternehmen.

Der Flüchtling wurde nur durch Zufall identifiziert.

Als er anfing, bei der Polizei auszupacken und seine ganzen Mittäter zu nennen, hatte die Polizei einen ganzen Ring an Mittätern in der Falle. Die einen lieferten die gestohlenen oder verlorenen Karten, die anderen verdickten die Bahnfahrkarten. Die Aussage des Haupttäters läßt allerdings die erzielten Gewinne im Nachhinein schrumpfen. Und die Asylverfahren im Nichts enden. So war auch der Asylbewerber in die Fänge der Polizei geraten.

22. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-22 13:02:562021-04-22 14:17:12Computerbetrug mit Kreditkarten

Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

In vielen Strafrechtsfällen ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben. Die Strafprozessordnung spricht in diesen Fällen von notwendiger Verteidigung. Dies sind in der Regel die schwierigeren Strafsachen. Der kleine Ladendiebstahl ist also nicht unbedingt ein solcher Fall. Aber auch hier könnte ein Fall von notwendiger Verteidigung gegeben sein.

Pflichtverteidiger sind vorgeschrieben vor allem in Haftsachen.

Ergeht gegen einen Tatverdächtigen zB ein Haftbefehl ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die unseligen Zeiten vorbei sein, in denen ein Beschuldigter wochenlang in Untersuchungshaft sitzt, ohne einen Anwalt zu haben. Weil er sich von sich aus Keinen leisten kann. Oder weil er Ausländer ist und gar nicht weiß, wie ihm geschieht.

Nach dem Gesetz ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben auch in den Fällen, in denen das Urteil auf Haftstrafe lauten könnte.

Die Anklage zum Schöffengericht erfordert bereits eine Beiordnung. Erst recht die zum Landgericht. Auch bei Anklagen zum Staatsschutzsenat am OLG. Grund für eine Beiordnung ist in solchen Fällen die hohe Straferwartung, die sich in der Anklage zu einem Gericht ergibt, das eine höhere Strafe als 2 Jahre verhängen kann.

Ermittlungen wegen eines Straßenverkehrsdeliktes rechtfertigen keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Ausnahmen sind natürlich die in den Medien präsenten schweren Delikte. Wem im Straßenverkehr fahrlässige Tötung oder gar versuchter Mord vorgeworfen wird hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier stehen Freiheitsstrafen von immerhin bis zu 10 Jahren im Raum.

Auch der Beschuldigte, der sich selbst nicht verteidigen kann, muss versorgt werden.

Das Gesetz nennt hierzu die Unfähigkeit eines Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderung. Auch für Ausländer gilt das oft wegen ihrer oft völlig fehlenden Sprachkenntnisse.

Die Justiz darf nun nicht mehr so knausern wie früher.

Richter sind seit Langem deutlich großzügiger mit Beiordnungen. Auf dem Spiel steht für die Justiz die Aufhebung von Urteilen im Revisionsverfahren. Weist der Angeklagte auch, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorgelegen hat, hat er Erfolg mit der Revision. Dies will die Justizverwaltung natürlich vermeiden. Die Gerichte ordnen also lieber einmal zu viel einen Pflichtverteidiger bei als einmal zu wenig.

Sucht sich ein Beschuldigter selbst einen Wahlverteidiger braucht er in der Regel keinen Pflichtverteidiger mehr.

Vorgeschrieben ist vom Gesetz in den oben genannten Fällen also nur, dass ein Anwalt mit von der Partie ist. Es muss kein vom Gericht Beigeordneter sein.

Ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben oder nicht ist eine völlig andere Sache als die Frage der von Prozeßkostenhilfe in Zivilsachen.

Prozeßkostenhilfe ist letztlich nur eine Frage des Einkommens. Ob sich jemand einen Anwalt leisten kann oder nicht hat rein gar nichts mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu tun. Denn einen Pflichtverteidiger kriegt der, der ihn wegen der Bedeutung der Sache braucht. Der vermögende Beschuldigte ebenso wie der arme.

In Strafsachen gibts keine Prozeßkostenhilfe wie im Zivilrecht.

Hat jemand kein Geld für eine Strafverteidigung hat er eben Pech gehabt. Dann m muss er sich selbst verteidigen. Das Argument, man sei pleite, führt also nicht zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Das Gesetz würde es so formulieren. Wer keine Kohle hat soll also lieber nix anstellen!

8. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-08 16:28:022021-04-10 12:12:56Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Einschleusen ist strafbar

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dies bestimmt das Aufenthaltsgesetz so. Der Strafrahmen ist nicht unbedeutend. Bis zu 5 oder gar 10 Jahren können hier fällig werden. Das Gesetz spricht allerdings nicht direkt von Schleuserei oder von Einschleusen.

Einschleusen ist strafbar als Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.

Der Mann aus Nordmazedonien war mit einem Van zusammen mit zwei anderen Autos unterwegs. Jeder Van war voll besetzt. In jedem Auto befanden sich also 8 Leute. Die Polizei auf der Salzburger Autobahn kontrolliert sehr aktiv. Länder des Balkans wie Nordmazedonien gehören nicht zur EU. Eine Einreise ist nur unter wenigen bestimmten Bedingungen möglich. Häufig wird ein Touristenvisum für 3 Monate in Anspruch genommen. Viele dürfen ganz legal damit einreisen.

Eine Einreise ist aber dann strafbar, wenn eine Arbeitsaufnahme geplant ist.

Bei der Kontrolle der drei Vans zeigte sich, dass die meisten Insassen ein Visum hatten. Wer allerdings sein Touristenvisum dafür nutzt, um in der EU zu arbeiten, macht sich strafbar. Die Polizei kontrollierte also nicht nur die Insassen der 3 Vans. Sie schaute sich die Habseligkeiten der Passagiere genau an. Dabei fand sie auch jede Menge Arbeitskleidung. Und Werkzeug.

Hat einer der Passagiere kein gültiges Visum dabei oder möchte er arbeiten schreitet der Staatsanwalt ein.

Die Arbeitsklamotten von 2 der Passagiere paßten nicht zu deren Visa. Touristen benötigen kein Werkzeug. Dieser Umstand machte die Einreise der beiden Mitfahrer illegal. Und die Mitnahme durch den Fahrer des Vans strafbar. Damit lag illegale Schleusung vor.

Der Fahrer des Vans ging sofort in Untersuchungshaft.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rosenheim kannte keine Gnade. Der Vorwurf an den Fahrer lautete, die beiden Passagiere ungenügend kontrolliert zu haben. Es ist die Verantwortung des Fahrers, seine Mitfahrer auf gültige Papiere zu kontrollieren. Ein Fahrer kann sich da nicht raus reden. Mit ihm gingen die beiden Passagiere in Haft.

Einschleusen ist besonders dann strafbar, wenn es gegen Entgelt geleistet wird.

Ganze Firmen bieten in den Ländern des Balkans Fahrten nach Deutschland an. Hat der Passagier dann keine ausreichenden Papiere geht er in Haft und hat auch noch Anwaltskosten zu tragen. Der Fahrer des Autos ebenso. Beim ersten Mal kommt er erst nach einigen Monaten wieder frei. Damit ist dann zumindest die Mindeststrafe von 3 bis 6 Monaten abgegolten. Rein rechnerisch also echtes Minusgeschäft. Aber wohl ein Signal an die entsprechenden Länder.

 

6. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/impressum-anwalt-muenchen-1.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-06 14:43:322021-04-06 14:59:36Einschleusen ist strafbar
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