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Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet Wiederaufnahmeantrag für Mollath vor

Allgemein, Strafvollzug

Nach Mitteilung der Medien kann der in der Psychiatrie in Bayreuth untergebrachte Gustl Mollath einen ersten Erfolg verbuchen: Auf Druck der Öffentlichkeit soll die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorbereiten. Im Gegensatz zu verschiedenen Meldungen in den Medien ist allerdings damit noch lange nicht bewiesen, dass Mollath tatsächlich das Opfer eines Justizirrtums ist, als das ihn die Medien so gerne sehen wollen. Zur Erinnerung: Mollath war 2001 von seiner Ehefrau angezeigt worden, er habe sie geschlagen und bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt, außerdem soll er die Autoreifen der Freunde seiner Frau zerstochen haben. Der Ausgangspunkt des Strafverfahrens war also durchaus kein „Racheverfahren“ des Justiz, – wie zur Zeit so gerne und oft von den Medien behauptet, – weil M vermeintlich damals seiner Frau bei deren Steuerstraftaten auf die Schliche gekommen war, sondern eine ziemlich brutale Körperverletzung des Untergebrachten.

Da der geistige Zustand des damaligen Angeklagten M. aus Sicht des damaligen Gerichts Anlaß zu Zweifeln gegeben hatte hatte das Gericht seine psychiatrische Untersuchung angeordnet, was immer dann auch in vielen anderen Verfahren üblich ist, wenn überprüft werden muß, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Also auch das nichts weiter Besonderes! Da sich Mollath allerdings geweigert haben soll, mit dem Gutachter zu sprechen war die Einweisung in die Psychiatrie in Bayreuth erfolgt. Auch hier soll sich Mollath geweigert haben, mit einem Gutachter zu sprechen. Inzwischen haben drei von fünf Gutachter dem M attestiert, gemeingefährlich zu sein, zwei nicht.

Unabhängig davon, ob das für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht in Regensburg überhaupt den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg als begründet ansehen und die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen wird, ist es also völlig unklar, ob das eigentliche Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung u.a., – das ja dann als Folge der Zulassung der Wiederaufnahme durchgeführt werden muß, – von Erfolg für Mollath gekrönt sein wird. Denn auch hier wird wieder die Frage zu prüfen sein, ob Mollath zurechnungsfähig ist oder nicht, ob man ihn strafrechtlich also überhaupt zur Rechenschaft ziehen kann oder nicht. Angesichts der insgesamt drei sehr negativen Gutachten für Mollath stehen die Vorzeichen nicht sehr günstig! Opfer eines Justizirrtums ist er jedenfalls vor dem Hintergrund der derzeitigen Aktenlage, – wie sie jedenfalls von den Medien berichtet wird, – wohl kaum, auch wenn ihn Teile der Öffentlichkeit gerne zu einem solchen hochstilisieren wollen.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:45:122015-03-23 19:40:49Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet Wiederaufnahmeantrag für Mollath vor

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich am Dienstagnachmittag drei Rumänen wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Fahrraddiebstahl in München verantworten. Die Drei waren von der Polizei im Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie sie nachts in Giesing mehrere Fahrräder in einen Transporter mit rumänischem Kennzeichen einluden. Ein Anwohner, der nicht schlafen konnte, hatte aus Langeweile aus dem Fenster geguckt und vor seinem Mietshaus einen Transporter an der Straße stehen sehen, in den drei Männer Fahrräder einluden, dann wieder weggingen, wiederkamen und erneut Fahrräder einluden. Als er die Polizei rief kam die zunächst mit einem Polizeiauto, fand den Transporter aber verschlossen am Straßenrand stehen und keinen Rumänen weit und breit. Die Polizei verschwand wieder und kehrte mit Zivilbeamten zurück, die sich in der Nähe im Gebüsch versteckten. Tatsächlich tauchten die Rumänen wieder auf und verluden erneut Fahrräder. Dann klickten die Handschellen.

Bei der Festnahme der Drei und nach Öffnung des Transporters stellten die Beamten fest, dass der Transporter voll war mit Rädern. Eine Überprüfung der Rahmennummern zeigte auch, dass sechs der Räder kurz zuvor von Münchnern aus der Umgebung des Standortes des Transporters als vermißt gemeldet worden waren. Die Herkunft der großen Mehrheit der Räder konnte nicht geklärt werden, nach Angaben der Rumänen hatten sie die Tage zuvor in Hamburg als Schrotträder gekauft, wofür sie auch eine Quittung vorlegen konnten.

Alle Drei wanderten noch am selben Tag in Haft, wo sie sich seitdem auch aufhielten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich dann vollumfänglich geständig. Zwei von ihnen erhielten daraufhin Bewährung (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), der Dritte erhielt allerdings keine Bewährung, da er zwei Jahre zuvor bereits eine Bewährung in München erhalten hatte und damit innerhalb offener Bewährung erneut straffällig geworden ist. Die Zwei, die Bewährung erhielten, konnten sofort heim gehen und wollten noch am selben Tag nach Rumänien zurück.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:44:472016-08-31 11:29:042 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl
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