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200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

Allgemein, Eigentumsdelikte

Letzte Woche haben drei Münchner Studenten (2x Lehramt und 1 angehender Ingenieur, – Verteidiger RA Florian Schneider) Post vom Amtsgericht München erhalten mit wenig erfreulichem Inhalt: Das Gericht hatte auf Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Drei Strafbefehle wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs mit einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen a Euro 10 und damit über Euro 200 erlassen. Die 3 Studenten waren Anfang des Jahres mitten in der Nacht in den Müllraum eines Münchner Supermarktes eingestiegen, der lediglich mit einer unversperrten Türe gesichert war. Die Studenten waren (und sind) der Auffassung, dass in Deutschland viel zu viel weggeworfen wird, denn die Ware, die im Müll landet, muß durchaus nicht verdorben, sondern, – gerade was Obst und Gemüse angeht, – kann einfach nur nicht mehr so schön sein wie ganz frische Ware oder das Verfallsdatum erreicht haben, ohne aber deshalb schon kaputt zu sein.

Um diesen wenig positiven Auswirkungen der Konsumgesellschaft entgegen zu steuern und auch, weil sie selbst sparen müssen, wurden sie aktiv und stiegen nachts in einen Müllcontainer, um sich die verwertbaren Waren herauszuholen. Viel fanden sie nicht, denn ihr Eindringen war über die Videoüberwachung bemerkt worden und die Polizei verhinderte durch ihr schnelles und entschlossenes Auftreten Schlimmeres.

Da der Supermarkt bei einem persönlichen Besuch der 3 am nächsten Tag direkt beim Filialleiter nicht mit sich reden ließ und Strafantrag stellte mußte die Justiz tätig werden. Denn unbestreitbar haben die Studenten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Richtigerweise gehen aber weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht von einem Versuch des Diebstahls aus, da die Waren wegen ihres Platzes im Müll völlig wertlos waren. Da die Schuld der 3 angesichts ihres Idealismus als gering anzusehen ist soll nun versucht werden, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

2. August 2013/von Florian Schneider
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