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10 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts München I hatten sich seit Juni über mehrere Verhandlungstage hinweg insgesamt 10 Angeklagte aus Polen wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls zu verantworten. den teilweise noch recht jungen Männern war vorgeworfen worden, letztes Jahr insgesamt fünfmal aus Polen eingereist zu sein, um aus Kiesgruben in Bayern Kupferkabel zu stehlen, die dort als Starkstromkabel zum Betrieb der Kiesbagger benötigt worden sind. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II sollen die Angeklagten hochgradig organisiert vorgegangen sein und einen enormen Schaden verursacht haben: Den teilweise nicht versicherten Kiesgrubenbesitzer sind Schäden von mehr als Euro 50.000 entstanden, auf denen sie sitzen bleiben werden. Aufgeflogen sind die 10 durch die Überwachung von 2 Handys aus ihrer Gruppe, was zur Verhaftung nach dem 5. Diebstahl in der Nähe von Ebersberg im September 2012 führte. Alle Beteiligten gingen sofort in Untersuchungshaft.

Wegen der Vorgehensweise hatte Staatsanwaltschaft München II die Taten als schweren Bandendiebstahl gewertet und zur Großen Strafkammer am Landgericht München II angeklagt. Wegen des Strafrahmens von 1 bis 10 Jahre hatten die Angeklagten allesamt mit mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen und hatten sich deshalb alle bis zum Ende der Hauptverhandlung im Juli und damit fast 10 Monate ohne Ausnahme in Untersuchungshaft befunden.

In der mehrtägigen Hauptverhandlung räumten fast alle der teilweise noch jungen Angeklagten die Diebstähle ein: Sie seien in ihrer Heimatgemeinde angesprochen worden, ob sie schnelles Geld verdienen wollten. Da fast alle der 10 Angeklagten in Polen arbeitslos waren und Familien mit Kindern zu versorgen hatten waren sie auf die Angebote eingegangen, zumal der Verkauf des Kupfers angesichts der derzeitigen Rohstoffpreise äußerst lukrativ war. Wegen ihrer Geständnisse und der recht langen Untersuchungshaft kamen diejenigen, die nur an 1 oder an 2 Diebstählen beteiligt waren, mit Bewährungen davon, alle Anderen bleiben in Haft, sie bekamen Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren. da alle angesichts der Höchststrafe von 10 Jahren mit höheren Strafen gerechnet hatten nahmen sie ihre Urteile sofort gerne an. Sie werden nun den größten Teil ihrer Haftstrafen in Bayern absitzen müssen und spätestens nach der Verbüßung von 2/3 der Strafen nach Polen abgeschoben werden.

17. Juli 2013/von Florian Schneider
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