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Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Es dürfte zu den unerfreulichsten Erlebnissen gehören, die man im Kontakt mit der Justiz machen kann.

Der Herr aus der Schweiz war als entscheidender Entlastungszeuge im Münchner Prozess wegen der Messerstecherei auf der Wiesn im letzten Jahr eingeladen. Er sollte zu Gunsten der Angeklagten aussagen und ihre Version von einer Notwehrlage beim Zustechen bestätigen. Allerdings machte er vorletzte Woche die Erfahrung, wie es sich anfühlt, unmittelbar nach der Aussage im Gerichtssaal verhaftet zu werden.

Seine Version nach habe er in den Medien von dem Fall gehört und sich bemüßigt gefühlt, sich sofort bei den Verteidigern der Angeklagten Frau zu melden.  Denn er habe beobachtet, wie die Frau angegriffen worden sei und könne sich an diese Geschichte erinnern.

Dieser Sachverhalt fand nicht den geringsten Glauben beim Münchner Schwurgericht, er musste den Weg nach Stadelheim antreten. Erst nach einigen Tagen Untersuchungshaft klärte er über seine Verteidiger (RA Florian Schneider) Polizei und Gericht auf, was es mit seiner Aussage wirklich auf sich hat.

Die Geschichte ähnelt einer Räuberpistole vom Feinsten

Der sehr vermögende Ehemann der Angeklagten hatte wohl über die Anwälte seiner Frau erfahren, dass es nicht gut steht mit den Erfolgsaussichten der Verteidigungsstrategie und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu befürchten ist. Da Geld wohl keine Rolle spielt wurde nun mit Hochdruck nach einem Zeugen gesucht, der in keinerlei Verbindung zu dem Fall und zu der Angeklagten steht, und prompt über die Geschäftsverbindungen des Ehemannes in der IT-Szene auch gefunden. Ein Norddeutscher mit Wohnsitz in der Schweiz war der Richtige. Für die Kleinigkeit von 100.000 Euro erklärte er sich bereit, auszusagen, er sei letztes Jahr Ende September am Käferzelt vorbeigelaufen und habe beobachtet, wie die Angeklagte von dem späteren Opfer angegriffen worden sei. Tatsächlich hatte er gar nichts gesehen und war auch nicht auf der Wiesn.

Da er auf seine Aussage im Vorfeld sehr detailliert juristisch vorbereitet worden war und Kenntnisse hatte, die nur von den Verteidigern der Angeklagte stammen könnten, werden die nun einige unruhige Tage und Wochen erleben, denn die Kripo wird sich nun um sie kümmern.

19. Juli 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: Falschaussage
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