• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Wiedereinsetzungsantrag nur innerhalb einer Woche

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die gesetzliche Regelung ist hart: Versäumt man es, ein Rechtsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Frist einzulegen, hat man nicht mehr als eine Woche ab dem Wegfall des Hindernisses, das einen an der Rechtsmitteleonlegung gehindert hatte, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen! Das ist sehr kurz, wie ein 23-jähriger Angeklagter gerade einsehen mußte: er hatte einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten, der eine so hohe Dtrafe enthalten hatte, dass sie in sein Führungszeugnis eingetragen wird, was unmittelbare Auswirkungen auf seine nächsten Bewerbungen hat. Deshalb war ihm sehr daran gelegen, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Als ihm genau das einfiel, – wie wichtig also ein solcher Einspruch für seine künftige Arbeit war, – war die zweiwöchige Einspruchsfrist gerade einen Tag zuvor abgelaufen. Als er sich beruhigt hatte und überlegt hatte, was zu tun sei, und sich dazu entschloßen hatte, einen Anwalt anzurufen, erfuhr er, dass auch die Frist für die Stellung eines Antrages auf Wiedereinsetzung von 1 Woche gerade einen Tag abgelaufen war. Er könnte zwar nun Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung beantragen, dafür fehlen ihm allerdings die Argumente, denn er hatte einfach nur zu lange überlegt! Damit gilt nun sein Strafbefehl, der ist rechtskräftig und er ist damit vorbestraft, sein Führungszeugnis ist „versaut“. Seine einzige Chance ist nun, Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, der dann möglich ist, wenn es ihm gelingt, neue Beweismittel aufzutreiben, die in dem abgeschlossenen Strafbefehlsverfahren noch nicht vorgelegen haben. Dafür gibt es keine Frist, ein solcher Wiederaufnahmeantrag ist jederzeit möglich, auch noch Monate oder Jahre nach Rechtskraft des Urteils,

2. Februar 2016/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-02 17:41:342016-02-03 08:33:40Wiedereinsetzungsantrag nur innerhalb einer Woche

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Anklage wegen Bombendrohung in SchuleStrafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat
Nach oben scrollen