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Untersuchungshaft für Flüchtling wg. Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz

Was er wohl nicht wußte: die Polizei hat die einschlägige Örtlichkeit in München schon lange im Auge. Deshalb klickten die Handschellen sofort, als der Asylsuchende aus Nigeria 6 Päckchen mit jeweils 1 Gramm Marihuana aus der Hosentasche holte, um sie für 100 Euro an einen Käufer zu übergeben.

Da sich bei der Durchsuchung des Farbigen herausstellte, dass er noch weitere 5 Gramm Gras in der Unterhose mit sich trug, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium auch sofort erließ. Der Beschuldigte konnte daher nicht mehr in seine Asylunterkunft in Oberbayern zurückkehren, sondern mußte in Stadelheim Quartier nehmen.

Sein Problem sind aber nicht nur die 11 Gramm Gras, sondern vor allem der Umstand, dass er eine offene Bewährung aus dem letzten Jahr mitbringt, wo er sich seine erste Verurteilung wegen Drogenhandels zu 1 Jahr auf Bewährung eingefangen hatte.

Seine Chancen auf eine erneute Bewährung stehen damit äußerst schlecht, es droht nicht nur eine Verurteilung zu einer erheblichen unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung.

18. August 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: Cannabis, Untersuchungshaft
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