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Schlagwortarchiv für: Verleumdung

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der Ärger mit der Verwandtschaft ging schon länger. Die Frau aus Schwaben hatte sich vielerlei Anfeindungen durch ihre Verwandte ausgesetzt gesehen. Über Jahre hinweg. Der Geschädigten riß irgendwann der Geduldsfaden, als ihre Tochter nun plötzlich auch noch Beleidigungen auf ihrem Handy vorfand. Säuferin und ähnliches mußte die Tochter über ihre Mutter lesen. Sie suchte sich nun anwaltliche Hilfe (RA Florian Schneider). Als Maßnahmen kamen Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung in Betracht.

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind die Mittel der Wahl, wenn Menschen im Umgang jedes Maß und jede Zurückhaltung verlieren.

Und sich immer mehr im Ton vergreifen. Das Gesetz sieht damit gleich zwei recht wirksame Maßnahmen vor. Der oder die Geschädigte kann sowohl Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede erstatten als auch den Zivilrechtsweg beschreiten. Jeder sagt mal etwas, was er nicht so meint. Strafbar sind aber vor allem die konsequenten und nicht mehr enden wollenden Beleidigung und Verunglimpfungen.

Beides tut den Tätern weh, weil Beides sowohl zu hohen Kosten für Anwalt und Gericht als auch zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.

Der erzieherische Effekt ist hoch. Der Täter oder die Täterin erhalten zunächst ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, diese oder jene Beleidigung, Verleumdung, etc. zu unterlassen und zu widerrufen. Hierfür erhält er oder sie eine kurze Frist. Geht die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht innerhalb der Frist ein wird Klage zum Amtsgericht oder Landgericht erhoben, je nach Zuständigkeit.

Gleichzeitig kann auch eine Strafanzeige erstattet werden, Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind also gleichzeitig möglich.

Ermittelt der Staatsanwalt kann die Folge ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe sein. Je nach Schwere und Anzahl der Verunglimpfungen womöglich ein teurer Spaß. Wer sich also sein Maul über Andere zerreißt sollte sich also dieses Risikos bewußt sein.

Am Ende trägt der Täter oder die Täterin die Kosten für den Anwalt des oder der Geschädigten, ebenso wie die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Diese Kosten kommen zur Geldstrafe hinzu.

Geschädigte können zunächst ihre Rechtsschutzversicherungen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, Anwalts- und Gerichtskosten zu verauslagen, bis der Rechtsstreit gewonnen ist. Nicht von der Rechtsschutzversicherung zu erstatten sind die Anwaltskosten für die Erstattung einer Strafanzeige.

28. November 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/stpo-btmg-strafverteidigung.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-11-28 15:05:512024-11-28 15:08:41Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Unterlassungsklage wegen Verleumdung

Allgemein

„Deine Mutter ist dement.“ „Deine Mutter ist eine Alkoholikerin.“ „Sie ist wegen ihres Alkoholabusus in ärztlicher Behandlung.“ Alle drei Behauptungen fielen gegenüber der Tochter einer etwa sechzigjährigen Frau per Social Media. Und alle drei Behauptungen sind falsch. Sie stellen Verleumdungen dar und sind deshalb strafbar. Die Frau hat infolgedessen Strafanzeige erstattet gegen die Verleumderin. Und nun wird sie auch Unterlassungsklage wegen Verleumdung einreichen.

Die Unterlassungsklage wegen Verleumdung ist Ausdruck des Anspruchs aus § 823 BGB.

Die Unterlassungsklage dient dazu, zu erreichen, dass die Verleumderin ihre falschen und ehrverletzenden Aussagen weiter aufrechterhält. Und sie womöglich sogar noch wiederholt. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu den deliktischen Handlungen bezwecken Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Täter. In diesem Falle sind es Unterlassungsansprüche, die durchgesetzt werden sollen.

Mit einer Unterlassungsklage wegen Verleumdung wird in der Regel auch der Anspruch auf Korrektur der Verleumdungen gegenüber dem Empfänger der falschen Behauptungen verfolgt.

Auch dies ist Ausfluss der Ansprüche des BGB zu den deliktischen Handlungen. Der Verleumder wird gerichtlich dazu gezwungen, seine falschen Behauptungen dem Empfänger der Verleumdungen gegenüber richtigzustellen. Er muss also zugeben, ein Verleumder zu sein und Falsches behauptet zu haben.

Regelmäßig gibt der anwaltliche Vertreter der oder des Geschädigten dem Verleumder die Möglichkeit, die Sache außergerichtlich zu regeln.

Dem Täter wird eine Frist eingeräumt, sich außergerichtlich dazu zu verpflichten, die Behauptungen nicht zu wiederholen und seine Verleumdungen richtig zu stellen. Dazu wird ihm eine Frist gesetzt. Erst wenn er der Aufforderung innerhalb der Frist nicht nachkommt wird die Klage eingereicht. Dann wird’s teuer. Eine Rechtsschutzversicherung hilft nur dem oder der Geschädigten einer solchen Verleumdung, nicht aber dem Täter. Der muss alle seine Anwalts- und Gerichts-Kosten selbst tragen.

Eine Unterlassungsklage wegen Verleumdung ist teuer.

Man sollte es sich vorher dreimal überlegen, bevor man es auf einen gerichtlichen Rechtsstreit ankommen läßt und erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss. Die Streitwerte, aus denen die Kosten berechnet werden, sind hoch.

27. Dezember 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-12-27 17:53:252023-12-28 15:29:26Unterlassungsklage wegen Verleumdung

Unterlassungsklage wg Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Verleumdung und üble Nachrede sind die Klassiker für Unterlassungsklagen. Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung ist aber ebenfalls möglich. Als Betroffener von Beleidigungen kann man sich wehren. Vor allem dann, wenn der Staatsanwalt mangels öffentlichem Interesse von einer Strafverfolgung abgesehen hat. EinBetroffener hat dann die Wahl zwischen zwei Rechtswegen.

Der Betroffene kann sowohl Privatklage als auch Unterlassungsklage wg Beleidigung bei Gericht einreichen.

Eine Privatklage reicht man dann ein, wenn der Staatsanwalt kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Dann kann der Betroffene selbst Anklage einreichen. Diese heißt dann aber Privatklage. Die Privatklage wird vor dem Strafrichter verhandelt. Im Falle eines Schuldspruches bekommt der Beleidiger eine Geldstrafe. Etwas anders läuft es mit der Unterlassungsklage.

Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung wird beim Zivilgericht eingereicht.

Ob das Amtsgericht zuständig ist oder das Landgericht richtet sich nach dem Streitwert. Nach dem Gesetz ist für eine Beleidigung der Regelgegenstandswert von € 5.000 anzusetzen. Damit wäre man beim Amtsgericht. Mehrere Beleidigungen würden aber den Streitwert erhöhten, man käme dann zur Zivilkammer am Landgericht.

Im Gegensatz zur Privatklage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für das Zivilgericht.

Eine Deckungszusage bei Privatklagen ist als aktive Strafverfolgung dagegen vom Rechtsschutz ausgenommen. Die Kosten muss der Beleidigte also selbst tragen. Bei einer Verurteilung zahlt der Täter die Kosten. Die Gebühren richten sich nach dem RVG für Strafsachen, hier gibt es keinen Streitwert.

Wichtig ist auch für die Privatklage, dass ein Strafantrag rechtzeitig binnen 3 Monate gestellt worden sein muss!

Das bedeutet, dass das Opfer einer Beleidigung zunächst eine ganz normale Strafanzeige stellen muss. Gleichzeitig muss man Strafantrag stellen. Hierfür läuft eine recht kurze Frist von nur 3 Monaten ab Kenntniserlangung von der Tat. Kommt der Strafantrag zu spät gibts keine Privatklage.

Dem Opfer bleibt es unbenommen, beide Rechtswege zu beschreiten, also Zivil- und Privatklage!

Betroffene von Beleidigungen können also beide Arten von Klagen gleichzeitig einreichen. Strategisch sinnvoller dürfte es allerdings sein, zunächst die strafrechtliche Verurteilung des Täters zu betreiben. Die Unterlassungsklage kann danach eingereicht werden. Hierfür gilt die reguläre Verjährung von 3 Jahren.

15. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-15 17:11:492022-02-15 17:16:13Unterlassungsklage wg Beleidigung

Verteidiger bei Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Wer einen Verteidiger bei Verleumdung sucht ist gut beraten, sich an einen Strafverteidiger mit zivilrechtlichen Kenntnissen zu wenden. Opfer von Verleumdung benötigen nämlich Hilfe gleich auf zwei Rechtsgebieten, nämlich im Straf- und Zivilrecht.

Verteidiger bei Verleumdung müssen also bereit sein dazu, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu beraten.

Wer Opfer einer Verleumdung geworden ist will durch seinen Anwalt nämlich in aller Regel zweierlei erreichen. Er will zunächst einmal die strafrechtliche Verfolgung des Verleumders. Er will aber gleichzeitig auch erreichen, dass der Täter seine Verleumdungen künftig unterläßt. Die Strafanzeige gegen den Verleumder führt nämlich zunächst nur zur Bestrafung des Täters.

Ein Verteidiger muss den Täter also schriftlich unter Fristsetzung zur Unterlassung auffordern.

Die Aufforderung erfolgt mittels Anwaltsschriftsatz, der auch eine schriftliche Verpflichtungserklärung für den Täter enthält. Zusätzlich wird ein Verteidiger bei Verleumdung dem Täter die Androhung zukommen lassen, gegen den Täter Klage zu erheben, falls er die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibt. Opfer von Verleumdungen haben aber noch weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen Verleumder.

Sie können derartige Täter dazu auffordern, ihre Verleumdungen gegenüber  den Empfängern ihrer falschen Behauptungen richtigzustellen.

Außerdem haben Opfer von Verleumdungen auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Täter. Derartige Ansprüche sind gegeben für den Fall, dass ein Opfer durch die Verleumdung nachweislich geschädigt worden ist. Die Beweispflicht hierfür trifft allerdings komplett das Opfer. Verleumdungstäter trifft andererseits eine noch viel schwierigere Beweispflicht. Denn sie müssen nachweisen, dass ihre Verleumdungen der Wahrheit entsprechen.

Denn nicht das Opfer von Verleumdungen muss beweisen, dass eine Verleumdung eine Verleumdung ist!

Verleumdungstäter können  sich nämlich vor dem Richter nur dadurch retten, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen antreten. Das wird in den wenigsten Fällen gelingen. Diese Regelung trifft den Verleumdungstäter gleichermaßen vor dem Straf- wie dem Zivilrichter.

Der Verteidiger bei Verleumdung wird also im Rahmen seiner Tätigkeit als Opferanwalt den Staatsanwalt auf diesen Punkt hinweisen müssen.

Gelingt dem Verleumder der Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen nicht ist der Nachweis der Verleumdung erbracht und er wird sowohl in straf- wie auch in zivilrechtlicher Hinsicht verurteilt.

4. Februar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-02-04 16:17:412021-02-05 12:53:06Verteidiger bei Verleumdung

Unterlassungsklage

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Unterlassungsklage ist manchmal die letzte Rettung. Der Mittfünfziger aus Italien hatte sich mit einer Landsfrau eingelassen, die ihn gleich nach Beginn der Beziehung betrogen hatte. Als er sie deshalb aus der Wohnung geworfen hatte hatte sie auf Rache gesonnen. Der neue Lover war ihr als das richtige Mittel für ihren Rachefeldzug erschienen. Ihr neuer Lover mußte zur Polizei gehen, um eine falsche Anzeige zu erstatten. Mit dieser Anzeige gedachte die verschmähte Frau, ihrem Ex am erfolgreichsten schaden zu können. Wegen der Anzeige würde er seine Arbeitsstelle verlieren, so plante sie.

Bei der Polizei behauptete der Neue auftragsgemäß, der Mittfünfziger würde ihn mit seiner Waffe bedrohen.

Der Plan der Ex war so schlecht nicht. Infolge der Einleitung der Ermittlungen durch die Polizei war eine Meldung bei der Unteren Sicherheitsbehörde erfolgt. Die hatte dem Mittfünfziger eine sog. Waffentrageerlaubnis erteilt. Die brauchte er für seinen Job als Sicherheitskraft bei einem Unternehmen. Wegen der Strafanzeige wurde dem Mann nun angekündigt, dass er seinen Waffenschein verlieren würde. Und mit ihm seinen Job.

Da die Behauptungen des Anzeigeerstatters nachweislich falsch sind hat der Italiener das Recht, im Wege einer Unterlassungsklage die Unterlassung der Behauptungen zu verlangen.

Vor diesem Schritt verlangt das Gesetz allerdings zunächst die Zustellung einer Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt (Rechtsanwalt Florian Schneider) per Post. Die Unterlassungsklage darf erst der zweite Schritt sein! Erst wenn der Verleumder die Verpflichtungserklärung zur Unterlassung nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzeichnet kann der Geschädigte ein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen. Erst dies ermöglicht die Unterlassungsklage.

Voraussetzung für eine Unterlassungsklage ist also, dass der Verleumder die Unterlassungserklärung nicht fristgemäß unterzeichnet hat.

Das Aufstellen einer Behauptung mit Schmähcharakter erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Werden derartige Behauptungen gegenüber der Polizei erhoben und leitet die daraufhin ein Strafverfahren ein ist zusätzlich auch der Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.

Der Verleumdete hat aber nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger.

Zusammen mit der Unterlassungsklage wird deshalb oft auch ein Feststellungsantrag mit eingereicht, dass der Verleumder künftig Schadensersatz zu leisten hat.

29. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-29 14:34:252020-12-29 14:34:25Unterlassungsklage

Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Privatklage ist ein weithin unterschätzter Teil der Opfervertretung. Gerade bei den Delikten, die Geschädigte oft besonders belasten, hilft die Justiz den Opfern nicht weiter. Dies sind die sogenannten Bagatelldelikte. Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und andere mehr. Bei den Geschädigten ruft dies oft Wut und Empörung hervor. Die Staatsanwaltschaften berufen sich aber oft darauf, dass sie für solch vermeintlichen Kleinkram keine Zeit haben. 

Dann werden die Geschädigten von der Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zweite Voraussetzung ist, dass die bei den oben genannten Bagatelldelikten regelmäßig erforderlichen Strafanträge fristgemäß gestellt worden sind. Dann kann der Geschädigte jetzt selbst eine Anklage bei Gericht einreichen und wird damit zum Privatkläger.

Privatklage ist jedoch Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen in die Rolle des Anklägers ein. Seine Privatklage wird nun vom Amtsgericht als Anklage behandelt. Privatkläger und Privatbeklagter, – der Angeklagte, – werden geladen. Es findet eine  Hauptverhandlung statt. Auch eventuelle Zeugen werden geladen. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Der Geschädigte muss zunächst mit den Kosten für seinen Strafrechtsanwalt in Vorleistung gehen.

Wenn das Amtsgericht den Privatbeklagten (oder Angeklagten) verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dann muss der verurteilte Privatbeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen. 

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Die Verurteilung des Täters stellt dann oft den Rechtsfrieden wieder her. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer ansehen, dem die Justiz nicht helfen will. Das Strafurteil stellt eine normale strafrichterliche Verurteilung zu einer Geldstrafe dar.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 15:14:432020-01-28 11:52:42Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Dieser Mutter, die um jeden Preis verhindern will, dass ihr Ex-Ehemann Kontakt zum gemeinsamen 12-jährigen Sohn hat, ist jedes Mittel recht. Zunächst behauptete sie gegenüber dem Familiengericht, dass der Vater seit mehrt als 10  Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn gesucht und diesen total vernachlässigt habe. Doch das war nur das erste vieler weiterer Geschütze, die sie auffuhr, um ihren Krieg gegen den ebenso sorgeberechtigten Exmann zu gewinnen.

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind sind leider keine Seltenheit.

Vor dem Familiengericht ließ die Frau behaupten, ihr geschiedener Mann habe vor dem Sohn behauptet, er wolle jemanden abknallen. Der Vater habe ja nix zu verlieren, da er ja ohnehin auf Bewährung sei. Der Sohn fürchte sich nun und wolle keinen Kontakt zum eigenen Vater. Sie ließ auch behaupten, der Vater interessiere sich gar nicht für das Wohl seines Kindes. Ihm ginge es lediglich darum, finanzielle Vorteile zu erhalten. Denn ihre Mutter sei vor einiger Zeit verstorben und habe ihr einen beachtlichen Nachlass hinterlassen. Dass der Kindsvater sich jetzt so anstrenge, sei also ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass er auf das baldige Ableben seiner schwerkranken Ex-Ehefrau hoffe. In diesem Falle wolle er als alleinig sorgeberechtigter Elternteil ja nur den Nachlass für den Sohn verwalten und so an die Vermögensmasse heran kommen.

Glatte Lügen, die nur dazu dienen, dem Mann um jeden Preis zu schaden.

Ihrer Familie gegenüber behauptete die Mutter des Jungen sogar, ihr geschiedener Mann und Kindsvater sei inhaftiert gewesen. Auch auf mehrmalige Nachfrage hin behauptete sie steif und fest, ihr Ex-Ehemann habe in der Vergangenheit eine Haftstrafe verbüßt. Auch dies hatte sie bewusst wahrheitswidrig behauptet. Der Vater ist noch nicht mal wegen eines einzigen Bagatelldelikts in seinem ganzen bisherigen Leben belangt worden und kann ein gänzlich staffreies Vorleben präsentieren.

Auch bewusst wahrheitswidrige Strafanzeigen und damit falsche Verdächtigungen gehören zu ihrem Repertoire.

Eine derartige krankhafte Lügnerin läßt natürlich auch keine Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann aus. Zuletzt versuchte sie es  mit dem Vorwurf: des Hausfriedensbruch. Als der um seinen zwölfjährigen Sohn besorgte Vater seinen Sohn besuchen wollte und dazu in die von der Frau geführte Gaststätte kam rief die Frau sofort die Polizei und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem rief sie gleich noch einen Krankenwagen, da sie angeblich bis zur Ohnmacht unter Stress gesetzt worden sei.

Wegen der bewusst unrichtigen Anzeige hat sich die Frau nun unter Anderem wegen falscher Verdächtigung zu verantworten.

Der nicht im Geringsten vorbestrafte Vater lässt sich diese wüsten Beschuldigungen nun nicht mehr gefallen. Wegen der unwahren Behauptungen hat er Anzeige wegen übler Nachrede gestellt. Wegen der falschen Verdächtigung hat er außerdem durch seinen Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.

 

15. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-15 14:29:312020-01-28 11:53:29Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Annäherungsversuche ohne Ende und bei allen Gelegenheiten. Die junge attraktive Barfrau des Münchner Clubs hatte wohl einiges zu ertragen von ihrem Chef. Als er merkte, dass er nicht landen konnte, rächte er sich. Und als ihr Chef ein paar betrügerische Angestellte beim falsch Abrechnen erwischte nutzte er die Chance. An etwa einhundert Besitzer von Lokalen in München, mit denen er in einer WhatsApp-Gruppe verbunden war, schrieb er eine Mail. Darin bezichtigte er seine Barfrau des betrügerischen Abrechnens. Dabei spielte es für ihn keine Rolle, dass die Barfrau (Verteidiger RA Florian Schneider) mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich gar nix zu tun hatte.

Die Barfrau wird nun mit einer Strafanzeige gegen die verleumderische Mail vorgehen.

Die Handlungsweise des Geschäftsführers des Münchner Clubs erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Die Barfrau wird deshalb gegen ihren Chef die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Dessen WhatsApp-Mail bedeutet nämlich de facto das Ende ihrer beruflichen Existenz in München. Die Frau arbeitet seit Jahren in Clubs und muß davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach dieser Mail wird ihr aber kein anderes Münchener Lokal mehr eine Stelle anbieten. 

Zusätzlich wird sie ihren Chef auf Unterlassung verklagen.

Denn die Barfrau hat im Grunde den ganzen Rechtsstaat auf ihrer Seite. Dazu gehört natürlich neben der Strafanzeige vor allem auch der Zivilrechtsweg. Sie wird ihrem Chef deshalb auch ein Anwaltsschreiben zukommen lassen. Darin wird sie ihn auffordern, ihr schriftlich zu bestätigen, dass er derartige Behauptungen künftig unterlassen wird. Kommt er dieser anwaltlichen Aufforderung nicht fristgemäß nach wird er sich mit seiner Mitarbeiterin vor Gericht wiedersehen. 

Vor dem Arbeitsgericht wird sie auch gegen die kalte Kündigung vorgehen. 

Denn neben dem ganzen Unbill, das sie während ihrer Beschäftigung zu erleiden hatte, wurde sie in ihrer Arbei de facto auch kaltgestellt. Ihr Chef teilte sie nämlich einfach nicht mehr ein, nachdem er von ihr zurück gewiesen worden war. Sie hat als fest Angestellte aber Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Trotzdem hat sie seit zwei Monaten keinen Cent an Gehaltszahlung mehr erhalten.

Sie wird ihren Arbeitgeber also nicht nur anzeigen und auf Unterlassung verklagen, sondern auch auf auf Weiterbeschäftigung und Gehaltszahlung.

Am Ende wird das Ganze ein teurer Spaß für den Arbeitgeber. Denn es wird ihm weder vor dem Staatsanwalt noch vor dem Zivilgericht gelingen, den Nachweis anzutreten, dass seine Behauptungen zutreffen. Denn die Barfrau hatte ein Jahr lang völlig beanstandungsfrei gearbeitet und mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich nix zu tun. Sie hat einfach nur keinen Bock auf Sex mit ihrem Chef. Schließlich ist der verheiratet und sie hat einen festen Freund. Damit wird der Geschäftsführer des Clubs auch vor seinen Münchner Kollegen zugeben müssen, dass er falsche Behauptungen in die Welt gesetzt hatte.

17. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-17 22:58:502020-01-28 11:53:53Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Verleumdung ist Straftat

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Es geht schneller als man denkt, dass man Opfer von übler Nachrede und Verleumdung wird.

Das mußte eine Münchnerin gerade feststellen, die es faustdick erwischt hatte. Viele Monate hatte sie ihre alte Großtante gepflegt, als es mit der bergab ging. Die alte Dame hatte zwar durchaus noch andere und vor allem viel nähere Verwandtschaft. Allerdings fand sich keiner von denen dazu bereit, ihr die Alltäglichkeiten erledigen zu helfen: täglich mehrmals in die Wohnung der alten Dame fahren, die Wohnung aufräumen, Einkaufen gehen und Ausflüge machen. All das, was eben für einen alten Menschen wichtig ist, der alleine ist und alleine nicht mehr zurecht kommt. Noch nicht einmal ein gelegentlicher kleiner Besuch war seitens der übrigen Verwandtschaft drin. Erst die alte Dame verstorben war taucht die Verwandtschaft aus der Versenkung auf: Nämlich dann, als die Münchnerin, die als Alleinerbin eingesetzt worden war, ihr Erbe geltend machte. Plötzlich gabs wieder jede Menge Verwandte:

Verleumderische Behauptungen  

In einem bösen Brief nicht an die Münchnerin selbst, sondern gleich direkt an das Nachlaßgericht machte sich die Berwandtschaft plötzlich wieder bemerkbar und zog nun voll vom Leder gegen die Alleinerbin: Die sei eine Erbschleicherin und im Übrigen auch eine Betrügerin, weil sie Berufsbezeichnungen führe, die sie gar nicht verdiene.

Strafanzeige und Unterlassungsklage sind die Kosequenzen

Die Münchnerin (Anwalt RA Florian Schneider) hatte korrekt und zudem auch verdient ihr Erbe angetreten. Die Anschuldigungen gegen sie stellen zumindest eine üble Nachrede, teils auch Verleumdung dar. Die Müncherin wird nun gegen die krumme Verwandtschaft mit einer Strafanzeige vorgehen: Hier droht eine erhebliche Geldstrafe. Sie wird aber auch auf Unterlassung klagen, was dann ein zusätzlich teurer Spaß wird für die Verleumder. Auf die kommen nämlich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu. 

Die Behauptungen der Verwandten sind umso gravierender, als sie der Alleinerbin im Nachgang auch noch unterstellen, eine Straftat begangen zu haben: Da die Verwandten ihre Anschuldigungen an ein Gericht geschrieben hatten haben sie zudem den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt: Dies wird besondere strafrechtliche  Folgen haben für sie.

4. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-04 18:35:072020-01-28 11:54:13Verleumdung ist Straftat
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