Die junge Frau mußte sich nach einer Trennung von ihrem Lebensgefährten vor 3 Jahren an einen Anwalt wenden. Von ihren beiden Schwestern war ihr mitgeteilt worden, dass ihr Ex nicht nur gelästert hatte über sie. Ihr wurde berichtet, dass er über sie auch verleumderische Behauptungen verbreitete. Sie beauftragte ihren neuen Anwalt damit, gegen ihren Ex eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede zu fertigen.
Eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede dient dazu, die Verbreitung falscher und meist ehrverletzender Behauptungen über sich zu stoppen.
Der Ex war damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte dies der Frau nur kurz per SMS angekündigt. Dabei hatte er sich weder um den noch laufenden Mietvertrag gekümmert noch um die Frage, wie die Frau den gesamten Mietzins nun alleine tragen könnte. Auch um die Nebenpflichten des Vertrages wie Renovierung oder Ähnliches hatte er sich nicht gekümmert. Er war einfach verschwunden.
Der Exfreund ließ dafür lange nach seinem Auszug die Familie seiner früheren Freundin wissen, sie habe die gemeinsame Wohnung in einem Dreckszustand hinterlassen und habe außerdem Mietschulden.
Außerdem ließ er ihre Familie wissen, dass sie ihn sehr viel Geld gekostet habe. Das war für die auf ihre Reputation insbesondere ihrer Familie gegenüber sehr bedachte Frau zu viel. Kein Wort davon war schließlich wahr. Sie hatte während eineinhalb Jahren die gesamte und damit doppelte Miete alleine getragen, also auch seinen hälftigen Anteil. Auch die abschließende Renovierung hatte sie selbst übernommen, natürlich auch dies ohne seine Hilfe.
Die Unterlassungsklage wegen übler Nachrede wird nun nicht nur dazu führen, dass der Ex diese Behauptungen nicht mehr weiter aufrechterhalten darf.
Er wird vom Gericht auch dazu verdonnert werden, der Familie mitzuteilen, dass er diese Behauptungen fälschlicherweise erhoben hatte und dass er sie nun widerruft. Das bedeutet, dass die Frau bei Gericht nicht nur den Antrag auf Unterlassung der Verleumdungen beantragt hat. Sie hat ihren Anwalt (RA Florian Schneider) auch ausdrücklich damit beauftragt, von ihrem Ex zu verlangen, dass er gegenüber ihrer Familie seine Lügen richtig stellt.
Die Kosten dieser ganzen schäbigen Lügerei wird er am Ende alleine tragen müssen, also sowohl die Anwaltskosten beider Seiten als auch die Gerichtskosten.
Kein ganz billiges Vergnügen vor dem Landgericht. Die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten über Andere kann übrigens nicht nur mit Unterlassungsklagen verfolgt werden. Dies ist nur eine von zwei Möglichkeiten. Geschädigte können auch mit Strafanzeigen gegen Verleumdung und üble Nachrede vorgehen. Es handelt sich nämlich dabei um Straftaten, die von der Staatsanwaltschaft auf entsprechende Strafanträge hin strafrechtlich verfolgt werden können.
