• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Unterlassung

Unterlassungsklage

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Unterlassungsklage ist manchmal die letzte Rettung. Der Mittfünfziger aus Italien hatte sich mit einer Landsfrau eingelassen, die ihn gleich nach Beginn der Beziehung betrogen hatte. Als er sie deshalb aus der Wohnung geworfen hatte hatte sie auf Rache gesonnen. Der neue Lover war ihr als das richtige Mittel für ihren Rachefeldzug erschienen. Ihr neuer Lover mußte zur Polizei gehen, um eine falsche Anzeige zu erstatten. Mit dieser Anzeige gedachte die verschmähte Frau, ihrem Ex am erfolgreichsten schaden zu können. Wegen der Anzeige würde er seine Arbeitsstelle verlieren, so plante sie.

Bei der Polizei behauptete der Neue auftragsgemäß, der Mittfünfziger würde ihn mit seiner Waffe bedrohen.

Der Plan der Ex war so schlecht nicht. Infolge der Einleitung der Ermittlungen durch die Polizei war eine Meldung bei der Unteren Sicherheitsbehörde erfolgt. Die hatte dem Mittfünfziger eine sog. Waffentrageerlaubnis erteilt. Die brauchte er für seinen Job als Sicherheitskraft bei einem Unternehmen. Wegen der Strafanzeige wurde dem Mann nun angekündigt, dass er seinen Waffenschein verlieren würde. Und mit ihm seinen Job.

Da die Behauptungen des Anzeigeerstatters nachweislich falsch sind hat der Italiener das Recht, im Wege einer Unterlassungsklage die Unterlassung der Behauptungen zu verlangen.

Vor diesem Schritt verlangt das Gesetz allerdings zunächst die Zustellung einer Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt (Rechtsanwalt Florian Schneider) per Post. Die Unterlassungsklage darf erst der zweite Schritt sein! Erst wenn der Verleumder die Verpflichtungserklärung zur Unterlassung nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzeichnet kann der Geschädigte ein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen. Erst dies ermöglicht die Unterlassungsklage.

Voraussetzung für eine Unterlassungsklage ist also, dass der Verleumder die Unterlassungserklärung nicht fristgemäß unterzeichnet hat.

Das Aufstellen einer Behauptung mit Schmähcharakter erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Werden derartige Behauptungen gegenüber der Polizei erhoben und leitet die daraufhin ein Strafverfahren ein ist zusätzlich auch der Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.

Der Verleumdete hat aber nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger.

Zusammen mit der Unterlassungsklage wird deshalb oft auch ein Feststellungsantrag mit eingereicht, dass der Verleumder künftig Schadensersatz zu leisten hat.

29. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-29 14:34:252020-12-29 14:34:25Unterlassungsklage

Verleumdung ist Straftat

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Es geht schneller als man denkt, dass man Opfer von übler Nachrede und Verleumdung wird.

Das mußte eine Münchnerin gerade feststellen, die es faustdick erwischt hatte. Viele Monate hatte sie ihre alte Großtante gepflegt, als es mit der bergab ging. Die alte Dame hatte zwar durchaus noch andere und vor allem viel nähere Verwandtschaft. Allerdings fand sich keiner von denen dazu bereit, ihr die Alltäglichkeiten erledigen zu helfen: täglich mehrmals in die Wohnung der alten Dame fahren, die Wohnung aufräumen, Einkaufen gehen und Ausflüge machen. All das, was eben für einen alten Menschen wichtig ist, der alleine ist und alleine nicht mehr zurecht kommt. Noch nicht einmal ein gelegentlicher kleiner Besuch war seitens der übrigen Verwandtschaft drin. Erst die alte Dame verstorben war taucht die Verwandtschaft aus der Versenkung auf: Nämlich dann, als die Münchnerin, die als Alleinerbin eingesetzt worden war, ihr Erbe geltend machte. Plötzlich gabs wieder jede Menge Verwandte:

Verleumderische Behauptungen  

In einem bösen Brief nicht an die Münchnerin selbst, sondern gleich direkt an das Nachlaßgericht machte sich die Berwandtschaft plötzlich wieder bemerkbar und zog nun voll vom Leder gegen die Alleinerbin: Die sei eine Erbschleicherin und im Übrigen auch eine Betrügerin, weil sie Berufsbezeichnungen führe, die sie gar nicht verdiene.

Strafanzeige und Unterlassungsklage sind die Kosequenzen

Die Münchnerin (Anwalt RA Florian Schneider) hatte korrekt und zudem auch verdient ihr Erbe angetreten. Die Anschuldigungen gegen sie stellen zumindest eine üble Nachrede, teils auch Verleumdung dar. Die Müncherin wird nun gegen die krumme Verwandtschaft mit einer Strafanzeige vorgehen: Hier droht eine erhebliche Geldstrafe. Sie wird aber auch auf Unterlassung klagen, was dann ein zusätzlich teurer Spaß wird für die Verleumder. Auf die kommen nämlich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu. 

Die Behauptungen der Verwandten sind umso gravierender, als sie der Alleinerbin im Nachgang auch noch unterstellen, eine Straftat begangen zu haben: Da die Verwandten ihre Anschuldigungen an ein Gericht geschrieben hatten haben sie zudem den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt: Dies wird besondere strafrechtliche  Folgen haben für sie.

4. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-04 18:35:072020-01-28 11:54:13Verleumdung ist Straftat

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen