• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Steuerschaden

Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung

Allgemein

Der Kellner aus dem Münchner Umland war vor seinem derzeitigen Angestelltenverhältnis als Gastwirt selbständig gewesen. Aus dieser Zeit stammen die Probleme, die die Steuerfahndung ihm nun bereitet. Um seine Umsätze damals zu verschleiern soll er bei einem großen Münchner Handelsunternehmen eingekauft haben und die Rechnungen hierfür vernichtet haben. Als das große Handelsunternehmen aufflog bekamen viele der Kunden des Handelsunternehmens Besuch von der Steuerfahndung. Es wurde eine ganze Lawine von Steuerstrafverfahren gegen zahllose Münchner Gastwirte eingeleitet. Viele endeten mit Knast, das Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung gegen den jetzigen Kellner .

Ein Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung, wenn der Steuerschaden wiedergutgemacht worden oder nicht allzu hoch ausgefallen ist.

Die Vernichtung der Einkaufsrechnungen hatte regelmäßig den Sinn, die Einkäufe zu verschleiern. Und gleichzeitig sollte auch die Kasse nicht korrekt geführt werden und am Ende sollte die Höhe der Umsätze unklar bleiben. Der steuerpflichtige Gastwirt wollte sich die Steuern auf seine Umsätze sparen, denn hier kam einiges zusammen.

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, alles zusammen lastet schwer auf dem Geldbeutel der Unternehmer.

Die Steuerlast in Deutschland ist insgesamt viel zu hoch. Der Versuch, durch Vernebelung der Umsätze Steuern zu sparen, ist allerdings illegal und führt zu schmerzhaften Strafverfahren. Eine richtige Keule trifft den Gastwirt dann Jahre später. Kommt eine Betriebsprüfung zum Ergebnis, dass die Kasse nicht korrekt geführt worden ist, darf der Fiskus schätzen. Und diese Schätzung

Der wirksamste Hebel der Finanzverwaltung ist die nachträgliche Schätzung der verschwiegenen Umsätze und in der Folge dann der hinterzogenen Steuern.

Die Schätzungen fallen heftig aus. Sie bedeuten für die Steuerpflichtigen Steuernachzahlungen an der Obergrenze des Möglichen. Der Sinn ist klar. Alle eventuellen Nachahmer sollen abgeschreckt werden. Denn schwerer als alle Maßnahmen des Strafrichters wiegen die sehr hohen Steuernachzahlungen. Diese müssen allerdings nicht unbedingt tatenlos hingenommen werden. Der Einspruch gegen die Schätzungsbescheide der Finanzverwaltung und die Klage zum Finanzgericht sind oft Mittel der Wahl. Hier sind allerdings knappe Fristen zu beachten!

28. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-28 13:54:442023-10-31 12:43:32Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen