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Schlagwortarchiv für: schwerer raub

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Betäubungsmittelgesetz

Maske überziehen, rein ins Spielcasino und der Kassiererin ein Pfefferspray unter die Nase halten. Verbunden mit der Aufforderung, die Kasse rauszurücken.

Gleich viermal hintereinander überfiel der Angeklagte Spielcasinos in der Münchner Hauptbahnhofgegend.

Der 30-Jährige aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) war eigentlich gar nicht zum Zwecke der Begehung von Raubüberfällen nach München gekommen. Der eigentliche Grund war die Hochzeit seines besten Freundes im August letzten Jahres. Warum er letztlich trotzdem auf die Idee verfallen war, Spielcasinos in München zu überfallen, konnte er selbst nicht sagen.

Bei den betroffenen Kassiererinnen hatte sein Auftreten Entsetzen ausgelöst.

Seine schwarze Maske zusammen mit seiner dunklen Kleidung hatte bei den Frauen an der Kasse regelrechte Traumata ausgelöst. Noch in der Hauptverhandlung war zu spüren, wie geschockt sie waren. Große Pluspunkte bei den Richtern des Landgerichts München I erreichte der Angeklagte daher mit seinen unumwundenen Entschuldigungen bei den Zeuginnen nach deren Vernehmungen. 

Hauptgrund dürfte für den Drogenabhängigen die Geldbeschaffung für neue Drogen gewesen sein.

Der Angeklagte hatte schon so einige Straftaten begangen und war auch schon gesessen. Ihm war deshalb klar gewesen, welch eine dumme Idee Raubüberfälle sind. Sein größtes Problem war aber, dass er regelrecht polytox war und ständig alles, was er kriegen konnte, einwerfen mußte. Sein Konsum reichte von einfachem Marihuana bis zu Amphetaminen, Kokain und Tabletten.

Auf schweren Raub steht eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist in diesen Dingen rigoros. Setzt ein Räuber bei seinem Überfall eine Waffe ein muß er mit mindestens 5 Jahren Haft rechnen. Pro einzelner Tat. Der Strafrahmen endet erst bei 15 Jahren. Es muß sich dabei durchaus nicht um eine Schußwaffe handeln. Ein Pfefferspray reicht für die Erfüllung des Tatbestands des schweren Raub völlig aus. Eines, wie es der Angeklagte letztes Jahr im August dabei hatte.

Aus den 4 Taten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren gebildet

Angesichts des vorgenannten Srafrahmens ein echtes Schnäppchen! Der Angeklagte hatte kein Risiko eingehen wollen. Denn die Beweislage war erdrückend. Nicht nur 4 Zeugen hatte er gegen sich. Auch die komplette Videoüberwachung der 4 Spielcasinos. Er fackelte daher nicht lange. Sondern verdiente sich das außerordentlich milde Urteil durch ein schnelles Geständnis.

Er will die Haftzeit nutzen für eine Berufsausbildung und eine Drogentherapie.

Es soll das letzte Mal sein, dass er in Haft gehen muss. Deshalb will er nun mit seinem bisherigen Leben Schluß machen und nicht nur endlich eine Berufsausbildung beginnen, sondern auch eine Therapie. Zeit hat er genug im Knast. Wegen seiner vielen Vorstrafen muß er damit rechnen, die kompletten 7 Jahre abzusitzen. Es sei denn, er kann durch Erfolge im Knast mit erneuter Reststrafaussetzung rechnen.

2. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-02 15:50:512017-04-02 20:30:07Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Revision der StA gegen Freispruch vom Vorwurf des Raubs

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Am Montag hatte das Landgericht München I einen etwa fünfundzwanzigjährigen Türken vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Februar zusammen mit einem etwa gleichaltrigen Mittäter ein Waxing Studio im Lehel mit einem Messer in der Hand betreten und dann € 1.300 erbeutet zu haben. Der Mann war alleine dadurch überführt worden, dass ihn sein Mittäter bei der Polizei belastet hatte, als man den durch eine DNA-Spur gefaßt hatte, von ihm selbst hatte sich keinerlei verwertbares Spurenmaterial gefunden. Der Mittäter hatte sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt, durch das er nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Kumpel genannt und belastet hatte: nach seinen Angaben war der nämlich Derjenige gewesen, der mit dem Messer in der Hand das Waxing Studio betreten hatte. Die Aussage des Festgenommenen führte dazu, dass man den Türken im Juli sofort nach seiner Rückkehr aus der Türkei festnehmen konnte. In der Hauptverhandlung gegen die Beiden, – die das letzte halbe Jahr im Knast verbracht hatten, – wiederholte der geständige Angeklagte nochmals seine Aussage und belastete den Mittäter erneut schwer. Trotzdem sprach das Landgericht den Mittäter frei, da dieser, – der bislang geschwiegen hatte, – alles abstritt. Und dies, obwohl der Geständige auch auf Nachfragen dabei geblieben war, dass der andere Angeklagte nicht nur dabei gewesen war bei dem Raub, sondern auch derjenige gewesen war, der die Idee zu dem Überfall gehabt hatte und zudem der war, der die Angestellte des Studios mit einem Messer bedroht hatte. Der geständige Angeklagte selbst war aufgrund seines frühen und umfassenden Geständnisses zu einer moderaten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, was insofern wenig ist, da die Mindeststrafe für schweren Raub (also einem Raub mit Waffe) fünf Kahre ist. Am Freitag schon lag die Revision gegen den Freispruch in der Post. Die Staatsanwaltschaft muß nun im Rahmen ihrer Revisionsbegründung darlegen, weshalb ihrer Rechtsauffassung nach der Freispruch rechtsfehlerhaft war. Sollte der Bundesgerichtshof dies dann auch so sehen würde das Strafverfahren gegen den Freigesprochenen zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts München I verwiesen werden. Der Angeklagte, der nicht freigesprochen worden war, (Verteidiger RA Florian Schneider) müßte dann als Zeuge aussagen gegen seinen damaligen Mittäter aussagen. In diesem Fall wäre dann wohl kaum von einem erneuten Freispruch auszugehen, sondern von einer erheblichen Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren. 

18. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-18 22:28:492016-01-07 22:37:48Revision der StA gegen Freispruch vom Vorwurf des Raubs
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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