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Schlagwortarchiv für: Psychiatrie

Strafverteidiger erreicht Einstellung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 35-jährige Münchner hat ein schweres Alkoholproblem. Die Ursache dafür liegt in seinen Depressionen. Wird der Leidensdruck zu groß fängt er an zu trinken. Im Zustand schwerster Alkoholisierung begeht er dann Straftaten, die er nüchtern nie begehen würde. Die Palette seiner Delinquenz ist breit, die Vorstrafenliste meterlang. Nun hat die Geduld der Justiz ein Ende. Der Mann muss jetzt endlich etwas gegen seine Krankheit tun. Sonst bekommt er die volle Härte der Gerichte zu spüren. Er ist aber durchaus offen für eine Therapie. Sein Strafverteidiger (RA Florian Schneider) erreicht Einstellung des Verfahrens.

Strafverteidiger erreicht eine Einstellung des Verfahrens dann, wenn eine Verurteilung wegen anderer Verfahren nicht ins Gewicht fiele.

Dies ist der Mengenrabatt des deutschen Strafsystems. Wer viele Straftaten begeht kriegt Mengenrabatt. Der Münchner hatte sich solchen verdient, da er so viele Straftaten begangen hatte, dass einzelne Verurteilungen wegen geringfügiger Delikte nicht mehr ins Gewicht fallen würden. Der Mann hat im Zustand der Alkoholisierung eine besondere Vorliebe für Ärger mit Polizeibeamten, die er beleidigt und verbal angreift. Auch die Beschädigung von fremden Sachen gehört zu seinen Vorlieben, besonders das Anzünden von Zeitungskästen, Randale in Bus und Bahn sowie in seinem Hausgang.

Sein Strafverteidiger erreicht die Einstellung des Verfahrens, seit eine echte Steigerung in der Schwere der Delikte stattfindet.

Angesichts seines immer höheren Leidensdrucks steigert der Mann vor Kurzem seine Strafbarkeit und begeht häufiger schwerere Delikte wie Körperverletzungen etc. Körperliche Angriffe auf Mitfahrende im Bus gehören hier ebenso dazu wie Bedrohungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Besteht ein Hang zur Begehung von Straftaten im Zustand der Alkoholisierung kann die Unterbringung angeordnet werden.

Das Strafgesetzbuch in Deutschland hat durchaus eine gewisse Bandbreite an möglichen Sanktionen. Suchtkranke Menschen müssen nicht in den Knast, sie können eine Unterbringung in der Psychiatrie erreichen. Hier werden sie nicht bestraft, sondern behandelt. Der Münchner hatte vorher regelmäßig nur Kleindelikte begangen und eigentlich immer nur geringe Strafen verwirkt. Bis jetzt. Nun muss er in die Psychiatrie und sich behandeln lassen.

 

 

7. Dezember 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-12-07 15:22:142023-12-12 14:17:28Strafverteidiger erreicht Einstellung

Schuldunfähigkeit

Straftaten gegen das Leben

Es geht hoch her in den Medien seit dem Mord an dem achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof. Seitdem wird die Frage der Schuldunfähigkeit bei Mordtaten heftig diskutiert. Es steht nämlich durchaus in Frage, ob der tatverdächtige Eritreer schuldfähig war. Nach Lage der Dinge könnte er psychisch krank sein.

Schuldfähigkeit ist Voraussetzung für jede Verurteilung.

Nach dem aktuellen Stand der Berichterstattung in den Medien hat der Tatverdächtige nicht nur einen vollendeten Mord begangen. Sondern auch zwei Fälle des versuchten Mordes zu Lasten der Mutter des Jungen und einer weiteren Zugreisenden. Die Mutter des Jungen soll er nämlich ebenfalls ins Gleis gestoßen haben. Außerdem soll er versucht haben, noch eine weitere Frau vor den Zug zu stoßen. Die Motiv-Lage ist bislang völlig unklar. Die Äußerungen der Ermittler deuten jedoch bislang nicht darauf hin, dass der Tatverdächtige ein radikalisierter Islamist ist. Der Täter wurde deshalb in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Nur ein in forensischen Dingen erfahrener psychiatrischer Gutachter kann die Frage einer eventuellen Schuldunfähigkeit abklären.

Praktisch sieht dies so aus, dass die Staatsanwaltschaft sofort nach Begehung der Tat einen Gutachter einschaltet. Dies ist auch im Frankfurter Fall geschehen. Der taverdächtige Eritreer wurde unverzüglich in die Psychiatrie eingewiesen. Nur dort und nur im Rahmen einer längeren Beobachtung kann abgeklärt werden, ob der Täter schuldfähig ist oder nicht. Allerdings wird der Tatverdächtige nicht nur beobachtet, sondern auch ausgiebig exploriert. Der psychiatrische Sachverständige wird Hebte A. ausgiebig zu seinem Leben befragen.

Aus Verteidigersicht regelmäßig sehr problematisch sind allerdings die Fragen des Gutachters zur Tat.

Dies ist dann der Fall, wenn der Beschuldigte auf Anraten seines Verteidigers bislang alle Angaben zur Tat verweigert und geschwiegen hat. Die ausgiebige Exploration des Tatverdächtigen bedeutet natürlich vor allem Fragen zur Tat. Regelmäßig rät der Verteidiger seinem Mandanten, keine Angaben zur Sache zu machen. Hier gerät der Beschuldigte in einen Konflikt mit seinem Gutachter. Denn schweigt der Proband bei der Begutachtung kann er nichts beitragen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit.

Die Feststellung der Schuldunfähigkeit führt einen Täter womöglich bis ans Ende seines Lebens in die geschlossene Psychiatrie!

Die Psychiatrie bedeutet also oft ein echtes „Lebenslang“. Denn aus der Psychiatrie wieder raus zu kommen klappt nur über Gutachter, die den Täter nun als ungefährlich einschätzen müssen, Das tun sie nur ungerne bei einem wegen Mordes Einsitzenden! Wird der Tatverdächtige aber als schuldfähig angesehen und erhält ein Urteil mit „Lebenslang“ hat er nach 15 Jahren eine realistische Chance, wieder frei zu kommen. Deshalb wird ein Verteidiger gut abzuwägen haben, ob der Ratschlag, Aussagen im Rahmen der Exploration zu machen, wirklich ein guter Weg ist. Schweigen ist manchmal besser. Denn der aussagende Beschuldigte wird sich oft selbst belasten

 

5. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-05 13:27:062019-09-05 15:27:41Schuldunfähigkeit
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