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Schlagwortarchiv für: PKH

Rechtsschutz für Opfer

Allgemein, Opfervertretung – Nebenklage

Viele Geschädigte von Straftaten erwarten von einem Opferanwalt vor allem Eines. Er soll ihnen dabei behilflich sein, an Wiedergutmachung zu kommen. Dabei hilft den Opfern von Straftaten der Rechtsschutz für Opfer.

Rechtsschutz für Opfer gibt es aber nur dann, wenn die Geschädigten über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen.

Opfer von Straftaten benötigen eine Privat-Rechtsschutzversicherung. Der wohl am Häufigsten verbreitete Verkehrs-Rechtsschutz hilft dabei natürlich nicht. Eine private Rechtsschutzversicherung hilft ihrem Versicherungsnehmer dabei, seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen Straftäter geltend zu machen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt allerdings grundsätzlich keine Anwaltskosten für die aktive Strafverfolgung.

Die aktive Wahrnehmung von Opferrechten im Rahmen eines Strafverfahrens ist nur auf eigene Kosten möglich. Wird der Opferanwalt also auch als Nebenklägervertreter im Strafprozess aktiv müssen Geschädigte dies selbst bezahlen. Aktivitäten in solchem Zusammenhang wie die Erstattung einer Strafanzeige, der Anschluß an das Strafverfahren als Nebenkläger, etc. müssen selbst bezahlt werden!

Für die aktive Strafverfolgung gibt es allerdings Hilfe vom Staat ihm Rahmen der Prozeßkostenhilfe, dem früheren sog. Armenrecht.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin finanziell bedürftig ist. Nur dann gewährt der Staat Prozeßkostenhilfe. Ausnahmen gibts da aber auch: Wurde jemand Opfer einer schweren Gewalttat gibts die Prozeßkostenhilfe auch ohne Bedürftigkeitsprüfung! Die Voraussetzungen sind dieselben wie für zivilrechtliche Verfahren.

Ein Geschädigter könnte also neben dem Rechtsschutz für Opfer also zusätzlich auch die Unterstützung durch PKH beantragen, wenn er sich aktiv am Strafverfahren beteiligen will, aber für einen Anwalt kein Geld hat!

Der vertragliche Rechtsschutz für Opfer von Straftaten umfasst die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Außergerichtlich und auch vor Gericht. Und falls nötig auch durch alle Instanzen hindurch.

Einen privaten Rechtsschutz sollte also wirklich jeder haben!

Die Kosten für einen solchen Vertrag sind in der Regel überschaubar. Oft kriegt man eine solche Versicherung schon für etwa € 100 pro Jahr. Eine gute Sache! Auch wenn man sie natürlich am Besten nie brauchen will.

12. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-12 21:24:452021-01-12 21:31:00Rechtsschutz für Opfer
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