• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Heroin

Bewährung für Drogen-Abgabe

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Zivil-Beamten der Kripo München waren sich sicher, einen Umschlagplatz für Heroin in der Nähe des Hauptbahnhofs ausfindig gemacht zu haben: Immer wieder waren bekannte Gesichter aus der Münchner Drogen-Szene in der Nähe eines Männerwohnheimes beim Ein- und kurz darauffolgenden Ausgehen beobachtet worden. Nachdem die Beamten dieses Schauspiel einige Male beobachtet hatten griffen sie zu. Sie zögerten nicht lange und stürmten die Wohnung.  Einen Durchsuchungsbeschluss brauchten sie nicht, da nach ihrer Ansicht Gefahr im Verzug vorlag.

Drogenfund in der Wohnung

Bei der Durchsuchung des Zimmers konnten dann tatsächlich fünf Portionsplomben Heroin sichergestellt werden. Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an geständig und räumte ein, dass es sich um sein Heroin handelte. Allerdings bestritt er den Verkauf. Er gab an, es alleine für seinen hohen Eigenbedarf gekauft zu haben.

Gutachten bestätigt starken Konsum

Ein Gutachten attestierte den Angeklagten eindeutig als polytox und schwerst drogenabhängig. Die Staatsanwaltschaft München I  hielt aber am Tatvorwurf des Handeltreibens mit BtM fest und unterstellte dem Angeklagten einen schwunghaften Handel. Dass das Heroin ledilich seinen Eigenbedarf decke wollte die StA nicht glauben.

Kein Beweis fürs Handeltreiben

Bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht München galt nun für die Verteidigung  (RA Florian Schneider), das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte zwar gelegentlich Heroin an Bekannte im Dienste der Freundschaft abgab, dies aber unentgeltlich tat und keinen ihm vorgeworfenen Handel betrieb.

Die Zeugenaussagen seiner Mitbewohner waren hierbei durchaus nützlich: Keiner der Beiden hatte den Angeklagten je Geld entgegen nehmen sehen. Wohl aber die Abgabe von Drogen an Bekannten.

Staatsanwaltschaft will Haftstrafe, Gericht folgt aber Verteidigung und verhängt Bewährung

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monate ohne Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Stattdessen schloss es sich dem Antrag der Verteidigung an und setzte den Angeklagten nach knapp fünf Monaten U-Haft auf Bewährung auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen.

17. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-17 14:08:392016-09-17 16:31:01Bewährung für Drogen-Abgabe

Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die ausführliche Observation der Wohnung in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs bestätigte den Verdacht: Der Mieter verkaufte an seine vielen Besucher, die gleich nach dem Verlassen der Wohnung abgefangen wurden, Kleinmengen Heroin.

Die Drogenjäger der Kripo griffen schnell zu und verhafteten den Mieter, gegen den sofort Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft vermutet, der etwa 35-jährige Mann (Verteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) hatte vor allem zur Finanzierung seines Lebensunterhalts mit Heroin gehandelt. Aus der Sicht seines Verteidigers aber wohl eher zur Finanzierung seiner Abhängigkeit und damit seines eigenen Konsums.

Die Haar-, Blut- und Urinproben werden den Nachweis erbringen, wem am Ende zu glauben ist. Der nicht nennenswert vorbestrafte Mann wird sich allerdings so oder so Gericht verantworten müssen und sich sehr anstrengen müssen, um eine unbedingte Freiheitsstrafe abzuwenden. 

19. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-19 20:00:462016-08-31 11:12:35Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen