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Schlagwortarchiv für: Erstberatung

Erstberatung durch Strafverteidiger

Allgemein

Die Polizei schickt einen Brief mit einer Einladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Polizei steht mit 10 Mann in der Wohnung und will alles durchsuchen oder einen Haftbefehl vollstrecken. Das Gericht schickt einen gelben Brief, der eine Anklage oder einen Strafbefehl enthält. Alles eine Menge Ärger. Keine Zeit für Entspannung. Anlass für eine Erstberatung durch einen Strafverteidiger.

Erstberatung durch einen Strafverteidiger bedeutet einen Rat auf die Schnelle.

Die Terminsvergabe für eine Erstberatung ist stets auch auf kurze Sicht möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt durch das RVG und belaufen sich auf nicht mehr als € 190 plus Mehrwertsteuer. Dafür gibts schon mal einer erste Orientierung in der für die meisten sehr neuen Situation.

Wichtig: Vor dem Gespräch mit dem Verteidiger gibt’s keine Aussage bei der Polizei!

So lange sollte jeder sein Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Strafverfolgern zügeln. Eine Aussage bei der Polizei muss warten, bis man sich als Beschuldigter mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten konnte. Das Problem ist nämlich, dass man eine Aussage nur zu früh, selten aber zu spät machen kann! Eine zu schnelle Aussage bereut man aber später oft sehr. Rückgängig läßt sie sich nur selten machen. Deshalb lieber zuerst zum Anwalt!

Eine Aussage bei der Polizei ist immer möglich, auch noch nach Monaten!

Der beste Zeitpunkt für eine Aussage ist stets dann, wenn man Gelegenheit hatte, durch seinen Verteidiger in die Ermittlungsakte zu gucken und die Akte mit seinem Anwalt zu besprechen. Manchmal sieht die Welt dann schon ganz anders aus. Und dann zeigt sich oft, dass es gut war, sich Zeit gelassen zu haben und keinen Schnellschuß gewagt zu haben!

Oft ist es besser, eine Aussage über seinen Verteidiger zu machen.

Kein Beschuldigter ist gezwungen dazu, sich selbst zu äußern gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach ausgiebiger vorheriger Besprechung ist es dann manchmal besser, wenn sich der Verteidiger äußert anstelle des Beschuldigten.

Viel Gesprächsbedarf also bei der Erstberatung durch einen Strafverteidiger!

All das ist Thema bei einer Erstberatung. Besser also, als schnell mal Aussage bei der Polizei gemacht und sich hinterher geärgert!

8. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-08 13:29:292022-01-08 13:29:29Erstberatung durch Strafverteidiger

Rat vom Strafverteidiger

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Rat vom Strafverteidiger bekommt nur der, der sich den Rat holt. Und sich dafür an einen Strafverteidiger wendet. Dafür muss man aktiv den Kontakt zu einem Strafverteidiger suchen. Diese Sätze klingen banal, sind aber angesichts des Verhaltens vieler Beschuldigter dringend nötig.

Zu viele Beschuldigte scheinen dies nämlich wohl doch nicht zu wissen und setzen darauf, dass es die Polizei ist, die ihnen den richtigen Rat gibt.

Also genau die Beamten, die den Beschuldigten ans Messer liefern wollen. Ziemlich skurril und doch leider alltäglich. Das  Handy ist bei den meisten allgegenwärtig und immer sofort griffbereit. Es wäre ein Leichtes, einen Strafverteidiger zu googlen und  dann anzurufen. Statt dessen frägt der eine oder andere Beschuldigte die Polizeibeamten, ob es Sinn macht, eine Aussage zu machen. Die Antwort ist klar. Die Polizei will so schnell wie möglich eine Aussage. Am Besten ohne einen störenden Anwalt.

Besser also nicht die Strafverfolger fragen, sondern einen Verteidiger: Und zwar möglichst so rechtzeitig, dass der Rat vom Strafverteidiger im konkreten Fall auch noch eine Wirkung entfalten kann.

Und nicht nur noch bloße Besserwisserei im Nachhinein bedeutet. Und womöglich nur noch bestenfalls eine Info sein kann für ein nächstes Mal, sich dann anders zu verhalten.

Der richtige Zeitpunkt, sich Rat vom Strafverteidiger zu holen, ist also vor und nicht nach einem Gespräch mit der Polizei!

Der Münchner im mittleren Alter (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich wohl aus Kostengründen dazu entschlossen, die Sache alleine durchzuziehen. Er hatte ein Schreiben der Polizei im Briefkasten gefunden. Hierin war ihm mitgeteilt worden, dass gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt wird.  Er wehrte sich ohne Anwalt gegen die Tatvorwürfe mittels eines Briefes an die Polizei.

Was ihm als unerfahrenen Laien unklar war, dass er in diesem Schreiben letztlich alles zugab und damit dem Staatsanwalt die Handhabe gab für einen Strafbefehl.

Denn alles, was die Polizei aus seinem eigenen Verteidigungsschreiben heraus las, waren ein, zwei Zeilen Geständnis. Das reichte dann. Alles das, was er sonst zum Besten gegeben hatte in seinem Brief, war letztlich unter den Tisch gefallen.

Der Rat vom Strafverteidiger muss also unbedingt vor einer polizeilichen Vernehmung eingeholt werden.

Manchmal reicht ja schon eine Erstberatung. Die Kosten sind mit maximal € 200 für einen solchen Termin vom Gesetz gedeckelt. Durchaus kein finanzielles Abenteuer. Und gut investiert. Die Kosten für ein Strafverfahren, in dem alles schief gegangen ist, sind weitaus höher. In materieller wie immaterieller Hinsicht. Der Münchner hatte am Ende einen Strafbefehl über € 4.000 eingefahren. Zwanzig mal mehr als eine Erstberatung gekostet hätte. Am falschen Ende gespart!

21. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-21 16:23:532021-01-22 13:56:26Rat vom Strafverteidiger
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