• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Cybercrime

Identitätsklau im Netz

Internetstrafrecht

Der Identitätsklau im Netz breitet sich immer weiter aus und die Einfälle, an die Daten der Beklauten zu gelangen, werden immer trickreicher. Die aktuellen Fälle eines 25-Jährigen in der Kanzlei seines Verteidigers (RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) zeigen dies bestens. Der Münchner hatte sich im Jahr 2018 auf ein Inserat auf Facebook hin als Testperson gemeldet.

Die Testfirma wollte ihn als Testperson für die Testung rein virtueller Konto-Eröffnungen bei Internetbanken.

Vorgeblicher Sinn war also, den potentiellen Neukunden von Internetbanken den bislang obligatorischen Weg zur Bank mit dem Perso zu ersparen. Die Kontoeröffnung sollte nur noch rein virtuell erfolgen. Alle Daten mußten abgegeben werden. Daten, die sonst Keiner gerne preis gibt.

Auch der Personalausweis mußte fotografiert und in eine App der Testfirma hochgeladen werden.

Es ging los mit der Testung von zwei Internetbanken. Sie waren seinerzeit wohl die Auftraggeber gewesen für die Testungen. Die finanziellen Auswirkungen für den damaligen Studenten waren zunächst gering. Geld hat er entgegen allen Versprechungen bis heute nicht dafür gesehen. Dafür hat er heute jede Menge Ärger mit der Polizei und Anwaltskosten.

Er wurde Opfer von Identitätsklau im Netz.

Bislang völlig unbekannte Personen hatten sich wohl im Rahmen der vermeintlichen Testungen seine ganzen Daten angeeignet. Und dann auf seinen Namen ein Konto eröffnet. Bei einer der Testbanken. Und losgelegt mit zahlreichen Betrügereien im Web. Er oder sie boten Waren über eBay an, die sie gar nicht hatten. Und verlangten vorab Geld. Das wurde auf das Konto der Testbank überwiesen. Waren gabs dafür keine.

Dafür mengenweise Strafanzeigen gegen den Studenten, denn alle Angebote bei eBay und das Konto der Testbank liefen über ihn.

Die Geschädigten hielten ihn für den Betrüger und zeigten ihn an. Die eigentlichen Täter bleiben bis heute unbekannt. Der ehemalige Studi-Tester hat heute mengenweise Strafverfahren wegen vermeintlicher Internetbetrügereien laufen. Denn überall taucht nur sein Name auf. Auf den eBay-Inseraten und bei der Kontonummer der Bank im Web, auf die die Geschädigten ihre Gelder überwiesen haben.

Identitätsklau im Netz bedeutet auch, dass ein völlig Unbeteiligter seinen Kopf hinhalten muss, während die wahren Täter unerkannt bleiben!

Die Geschädigten hatten vor der Überweisung der Zahlungen sogar den Ausweis des Studis angefordert, um sicher zu gehen. Keiner hatte einfach so und leichtfertig bezahlt, bevor die Ware kam. Der Ausweis zeigte aber eben dummerweise nicht den echten Täters, sondern nur den ehemaligen Tester, der mit den Straftaten nach Abschluss der Testerei nix zu tun hatte. Er muss nun hoffen, dass die Polizei die wahren Täter findet. Strafanzeige und Strafantrag wurde von dem Studium-Tster schon erstattet.

24. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-24 12:23:302020-09-17 13:59:40Identitätsklau im Netz

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen