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Schlagwortarchiv für: betrug

Freispruch vom Betrug

Vermögensdelikte

Der sechzigjährige Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem europäischen Ausland arbeitet seit Langem in der Münchner Gastronomie als Aushilfskoch. Als sein Lokal wegen Corona im März 2020 schloß wurde er zunächst arbeitslos. Seine Meldung zur Arbeitslosigkeit mündete im Jahr 2022 in eine Anzeige des Zolls wegen Sozialbetrugs. Am Ende hieß es aber Freispruch vom Betrug!

Der Freispruch vom Betrug kam erst nach einem insgesamt 2 Jahre dauernden Strafverfahren zustande.

Die Sache war etwas kompliziert. Der Angeklagte war der deutschen Sprache nicht mächtig, er braucht sie auch nicht, da er sich nur mit seinen Landsleuten umgibt. Für seine Arbeit in der Küche reicht seine Heimatsprache schließlich völlig aus. Zudem kann er weder lesen noch schreiben. Seine behördlichen Dinge regeln seine Landsleute aus dem Lokal für ihn.

Der Zoll prüft derzeit sehr intensiv die Meldungen zur Arbeitslosigkeit während der coronabedingten Lokalschließungen.

Im Jahr 2021 war es aufgefallen, dass der Angeklagte sich erst im April 2020 arbeitslos gemeldet hatte, nachdem er bereits einen Monat lang arbeitslos gewesen war, als er also schon wieder begonnen hatte, zu arbeiten. Dies wurde als offensichtlicher Sozialbetrug gewertet.

Die vom Zoll verschickten Schreiben wegen Anhörung zum Tatvorwurf verstanden weder er noch seine Landsleute.

Und plötzlich lag der Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe in der Post. Hier reagierte der Angeklagte sofort und bat seine Landsleute um Hilfe. Die organisierten sofort einen Strafrechtsanwalt (RA Florian Schneider). Der legte zunächst Einspruch ein und organisierte sich die Strafakte. Bei der Prüfung des Akteninhalts lichtete sich das Dunkel allmählich.

Akte und Besprechungen mit dem Angeklagten und seinem Dolmetscher ergaben sehr schnell, dass es nur einen Freispruch vom Betrug geben konnte!

Es zeigte sich nämlich folgende Situation: Der Angeklagte selbst hatte zu keiner Zeit eine Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Dies hatten seine Landsleute für ihn getan. Leider mehr schlecht als recht. In dem Bemühen, ihm behilflich zu sein und ihm zu Arbeitslosengeld I für den einen Monat Arbeitslosigkeit zu verhelfen, hatte man ihn zwar angemeldet, aber vergessen, abzumelden. Da er noch nicht einmal seine eigenen Kontoauszüge lesen konnte war ihm nicht aufgefallen, dass er plötzlich mehr Geld als sonst zur Verfügung hatte.

Am Schluß hieß es Freispruch vom Betrug.

Der Richter sah sich in der Verhandlung den Angeklagten und seine Landsleute an. Schon aufgrund des persönlichen Eindrucks sah er keine andere Möglichkeit, als freizusprechen.

12. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-12 18:08:002023-03-16 13:14:13Freispruch vom Betrug

Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Freispruch bei Betrugsanklage

Allgemein, Vermögensdelikte

Die Angeklagte hatte mit Derartigem nicht gerechnet. Bei ihren verschiedenen Antragsverfahren vor  verschiedenen Behörden war eine Anklage wegen Sozialhilfebetrugs herausgekommen. Mit ihrem behinderten Sohn war es schon schwierig genug, das Leben zu meistern. Da war der Strafbefehl ein großer Schreck. Am Ende stand aber sogar ein Freispruch wegen der Betrugsanklage!

Ein Freispruch bei Betrugsanklage wegen Sozialbetrugs ist eher selten.

Verteidigungen bei Betrugsanklagen im Allgemeinen sind dagegen allerdings durchaus oft erfolgreich. Die Strafverfolger haben die schwierige Aufgabe zu meistern, nachzuweisen, dass die Beschuldigten in Betrugsabsicht gehandelt hatten. Sie müssten eigentlich in den Kopf des Beschuldigten hinein blicken können. Um den Nachweis der Absicht der Vermögensschädigung erbringen zu können. Mindestens die der Vermögensgefährdung. Oft nicht möglich.

Hat sich die oder der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei richtig verhalten gelingt dieser Nachweis eher selten.

Das bedeutet, dass die oder der Beschuldigte keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht hat! Hat die Polizei keine Angaben des oder der Beschuldigten zum subjektiven Tatbestand des Betrugs erhalten muss sie den Nachweis erbringen aus den Umständen des Falles. Hier muss dann oft der niedrige Kontostand herhalten. Oder die vielen Schulden.

Deshalb ist die Sach- und Rechtslage ist gerade bei Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrugs sehr viel günstiger für die Ermittler.

Anträge auf Stütze vom Staat werden eben nun mal nur von Menschen gestellt, die kein Geld haben. Wenn dann im Antrag auf Stütze Angaben zu Einkünften fehlen haben die Strafverfolger leichtes Spiel. Die Anzeigen zum Sozialbetrug kommen zudem stets von der Bundesagentur, die alle Unterlagen hat.

Einen Freispruch bei Betrugsanklage kann es trotzdem geben.

Den Betrugsvorsatz müssen die Ermittler trotz allem in jedem Einzelfall nachweisen. Auch die alleinerziehende Angeklagte war zunächst mit einer eindeutig erscheinenden Aktenlage konfrontiert. Erst die genaue Prüfung der Beweislage im Rahmen einer Hauptverhandlung zeigte, wie die Sache wirklich stand. Am Schluß der Beweisaufnahme war die Sache dann ganz anders eindeutig als zu Beginn. Dann hieß es Freispruch!

15. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-15 10:49:312021-05-15 10:49:31Freispruch bei Betrugsanklage

Revision erfolgreich

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Angeklagte hatte nicht damit gerechnet. Der für die Münchner Justiz zuständige Senat am BGH ist nicht gerade für einen großzügigen Umgang mit Revisionen bekannt. Daher kann ein Verteidiger (RA Florian Schneider) nicht wirklich oft seinem Mandanten mitteilen „Revision erfolgreich“!

Als es hieß „Revision erfolgreich“ war dies daher ein Erfolg.

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte war innerhalb offener Bewährung erneut und sogar einschlägig straffällig geworden. 8 Vorstrafen wegen Betrugs hatte er schon auf seinem Konto. Das Landgericht München I hatte im April 2019 deshalb nicht mehr wirklich viel zu seinen Gunsten verbuchen können. Fast 4 Jahre lautet daher der Richterspruch. Die Revision sollte das Verfahren in bessere Bahnen lenken.

Der BGH sah Anlass zur teilweisen Aufhebung.

Die Schadensberechnung bei den geschädigten Damen hatte nicht die Zustimmung des Senats gefunden. Der Angeklagte hatte ein nicht sehr häufiges Ziel verfolgt. In einer Krise mit seiner Lebensgefährtin hatte er auf Abhilfe gesonnen. Und bei Ebay ein Inserat geschaltet.

Angeboten wurden durch ihn Jobs für Bardamen in einem Nachtclub.

Die Resonanz war hoch. Jede Menge junger Mädels meldete sich Anfang 2018 bei ihm. Ihnen waren lukrative Beschäftigungen in einem demnächst zu eröffnenden Club an der Bar in Aussicht gestellt worden. Ausweislich der Arbeitsverträge hatte es sogar eine ganze Menge Geld dafür geben sollen. Die Bewerberinnen waren darüber informiert worden, dass der Club noch nicht offen sei. Aber bald eröffnet werde. Dafür brauche man jede Menge Servicepersonal. Die Frauen sollten bis dahin schon mal in der Wohnung des Angeklagten üben. Schreiben von Speisekarten und Sicherheitstraining mit den zukünftig aufdringlichen Kunden zum Beispiel. Und Fotos brauche man. Das Inhaber-Ehepaar wolle dies so, hieß es.

Für die Website würden auch Dessous-Bilder gebraucht, außerdem einige Nacktaufnahmen und sogar Pornos.

Hieß es. Als den Mädels Zweifel kamen zeigte ihnen der Angeklagte Emails der vermeintlichen Chefs. Aus denen ergaben sich die Aufgaben. Das Zögern der jungen Mädels überwand der Angeklagte mit tollen Honorarangeboten fürs Ausziehen und die Drehs. Mehrere Tausend Euros sollte es für die Pornodrehs geben. Da die 18- bis 20-jährigen Frauen allesamt komplett pleite waren und dringend Geld brauchten machten sie mit. In ihrer Situation war ein Taui einfach viel Geld!

Leider gabs jedoch weder den Nachtclub noch die Jobs, der Angeklagte selbst war komplett pleite.

Die Chefs gab’s auch nicht, die Mails hatte der Angeklagte selbst geschrieben. In seiner Wohnung in München hatte der Angeklagte eine richtige Show abgezogen. Er hatte ein regelrechtes Betrugsszenario aufgebaut. Gezahlt hatte der Angeklagte nie. Denn er selbst hatte ja keinen Sou. Die Mädels hatten also nicht nur keinerlei Lohn erhalten für ihre Tätigkeiten in der Wohnung. Auch die Nacktaufnahmen machten sie also ebenso umsonst, ebenso wie die Pornos. Dem Angeklagten war es alleine darauf angekommen, mit vielen jungen Mädels Sex zu haben. Sonst gar nix!

Revision erfolgreich hieß es daher alleine deshalb, weil das Landgericht nach Meinung des BGH die Schadenssummen falsch berechnet hatte. Denn der Schaden hatte nach Meinung des BGH alleine in dem Gratis-Sex bestanden.

Und in sonst nix! In dem neuen Durchgang nach Zurückverweisung des Verfahrens an das Landgericht München I soeben im Dezember war das Gericht vor einer ungewöhnlichen Aufgabe gestanden. Es mußte berechnen, was der Sex wert war, den sich der Angeklagte betrügerisch erschlichen hatte. Denn nur ein Teil der Frauen hatte vor Gericht zugegeben, mit dem Angeklagten aus freiem Entschluss Spaß am Sex gehabt zu haben. Einige Mädels hatten sich schwer getäuscht gefühlt.

Die Revision war erfolgreich, das Ergebnis ist sehenswert.

Die Strafe wurde beim zweiten Durchgang um fast ein Jahr auf 3 Jahre reduziert. Infolge der Neuberechnung des Gesamtschadens mußte die ursprüngliche Strafe reduziert werden. Sex in Euro berechnet ist einfach nicht so sehr viel wert. Dem Angeklagten steht damit nach fast drei Jahren Untersuchungshaft im Frühling die Entlassung bevor.

 

16. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-16 15:14:292020-12-16 15:34:12Revision erfolgreich

Bandenmaessiger Betrug

Vermögensdelikte

Bandenmaessiger Betrug schädigt Opfer in enormem Umfang. Die Täter solch arbeitsteiliger und organisierter Vorgehensweise wirken überzeugend. Und Betrügerbanden wirken mit hohem Druck auf ihre Opfer ein.

Die derzeit aktuellste Betrugsmasche ist der sog. „110-Betrug“.

Hier geben sich die Täter als Polizisten aus. Die Chefs der Betrügerbande sitzen sicher und ungefährdet in der Türkei. Sie suchen ihre Opfer aus dem Telefonbuch nach den Vornamen aus, die nur alte Menschen haben. Die kontaktieren sie dann telefonisch und setzen sie unter Druck. Ihnen gaukeln sie vor, ihre Ersparnisse seien in Gefahr. Die Polizei sei angeblich einer Bande auf der Spur. Die sei hinter ihren Geldern her. Sie sollten deshalb sofort all ihre Ersparnisse zur Sicherheit der Polizei übergeben. Ein Polizeibeamter werde in Kürze bei ihnen klingeln. Dem sollen sie ihr Geld übergeben. Da auf dem Telefondisplay die 110 als Absenderrufnummer erscheint glauben die Opfer die Story.

Bandenmaessiger Betrug ist Teil der organisierten Kriminalität und wird schwer bestraft.

Der „normale“ Betrüger hat manchmal noch gute Chance, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren davon zu kommen. Den gewerblichen und organisierten Bandentäter erwarten Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahre. Dieser Strafrahmen gilt für alle bandenmäßig begangenen Delikte wie Diebstahl und anderes mehr. Mitglieder von solchen Banden haben keine Chance auf Bewährung.

Zur „Bande“ nach StGB gehört jeder, der dabei ist, ob Täter oder Teilnehmer.

Die Ausrede, man habe doch gar nix bei der Betrugsmasche verdient, zieht nicht! Jeder, der mitmacht, ist Teil der Bande. Nur im Rahmen der Strafzumessung kann der Verteidiger solche Erwägungen geltend machen. Die Drahtzieher der „110-Betrügerbande“ profitieren davon, Kleinganoven zu engagieren. Die werden an die Wohnungstüren vorgeschickt und dem vollen Risiko ausgesetzt. Sie kriegen einen kleinen Lohn und kennen weder Täter noch Bandenstruktur. Sie werden als Erste erwischt und in den Knast gesteckt. Da sie niemanden und nix kennen können sie auch niemanden verraten.

Bandenmaessiger Betrug führt zu riesigen Gewinnen bei den Banden und zu enormem Schäden bei den Opfern.

Die Hintermänner dieser Masche und tätigen die Anrufe aus der Türkei mit der fingierten 110-Absenderrufnummer. Sie sind die Profiteure des Betrugs. Risiko gehen sie keines ein. Da die Masche zieht haben die Hintermänner inzwischen Millionen verdient. Die alten Leute haben ihre ganzen Ersparnisse verloren und keine Aussicht auf Entschädigung. Ihnen bleibt am Ende nur Hartz IV.

3. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-03 12:16:202020-09-17 13:59:51Bandenmaessiger Betrug

Freispruch im Beziehungskrieg

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Runde vor dem Berliner Kriminalgericht ging an die Frau (Strafverteidiger RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider). 

Die Affäre zwischen dem Deutschen und der Jamaicanerin hatte zu einer Schwangerschaft geführt. 

Ab dann gab‘s aber nur noch Beziehungskrieg. Die Jamaicanerin wollte das Kind austragen, aber keine Beziehung. Der Deutsche hatte keine Lust auf Vaterschaft und Unterhaltszahlungen und zweifelte alles an. Los ging’s mit seinem Zweifel an seiner Vaterschaft. Für ihn war klar, dass seine Kurzzeitfreundin nur durch Sex querbeet durch die Karibik schwanger geworden sein konnte.

Seine Vaterschaft mußte erst vor einem deutschen Gericht unzweifelhaft geklärt werden. 

Als es da nix mehr zu deuteln gab kämpfte der Deutsche weiter. Er weigerte sich.  Unterhalt zu zahlen. Erst durch einen Anwalt in Deutschland ließ er sich zu bislang unregelmäßigen Zahlungen bewegen.

Höhepunkt war schließlich eine Anzeige gegen seine Ex wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Als sie ihre Entbindungskosten und die ärztliche Behandlung ihres Kindes von ihm bezahlt haben wollte fing er an zu recherchieren. Er bekam den Eindruck, er werde betrogen. Sein Vorwurf lautete, seine Ex habe Arztrechnungen der Kliniken auf Jamaica in Höhe von mehreren Tausend Euro gefälscht. Ziel von ihr sei, ihn zu betrügen. Die Jamaicanerin war wegen der ständig ins Stocken geratenen Unterhaltszahlungen und wegen des Strafverfahrens inzwischen nach München umgesiedelt. Anders konnte sie ihren Ex nicht zum Zahlen bewegen und konnte sich auch anders nicht der Polizei stellen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann und beantragte einen Strafbefehl gegen die Frau.

Die Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb mußte sie sich in einer Hauptverhandlung den bohrenden Fragen des Kriminalgerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Nach der Anhörung beider Parteien sprach das Amtsgericht Berlin-Moabit die Frau frei.

Der Freispruch erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

Die Richterin äußerte Zweifel an der Schuld der angeklagten Jamaicanerin. Aber keine Zweifel an der Tatsache, dass das Strafverfahren derart schlecht ermittelt worden war, dass nur ein Freispruch vertretbar war. Nach diesem eindeutigen Urteil zugunsten der Mutter geht der Beziehungskrieg nun in die nächste Runde.

Der Freispruch im Beziehungskrieg hat das Kräfteverhältnis zwischen den beiden Beteiligten maßgeblich verändert.

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft Berlin den Freispruch akzeptiert. Legt sie keine Berufung ein würde der Freispruch rechtskräftig werden. Die Frau kann ab diesem Moment die nächste Runde im gerichtlich ausgefochtenen Beziehungskrieg einläuten.  Sie wird nun den Vater ihres Kindes auf Zahlung der Arzt- und Entbindungskosten verklagen. 

8. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-08 14:20:492017-10-09 20:07:40Freispruch im Beziehungskrieg

Kreditkartenbetrug im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Das Angebot auf Facebook klang doch zu gut für die 26-jährige Britin. Hotels überall in Europa, auch in Deutschland, zum halben Preis. Die Londonerin schlug zu und buchte einen 5-Tagestrip nach Deutschland für sie und ihre 3 Freundinnen zum Preis von gerade einmal 320 britische Pfund. Ein Schnäppchen! Als der Vermittler den Preis forderte zahlte sie sofort. Und als sie mit ihren 3 Freundinnen in den beiden Hotels ankamen klappte auch alles und sie hatten einen guten Aufenthalt.

Das böse Erwachen kam später.

Als sie im Jahr darauf von einem anderen Städtetrip nach Berlin zurück kehren wollte nach London wurde sie von der Polizei aufgehalten. Ihre Personalien wurden gecheckt und sie wurde befragt. Es gebe eine Anzeige gegen sie, die den Hotelaufenthalt im Jahr zuvor betreffe.

Der Vorwurf lautete auf Kreditkartenbetrug im Internet.

Folgendes war passiert: Eine Münchnerin hatte Anzeige gegen sie erstattet wegen betrügerischem Gebrauch ihrer gestohlenen Kreditkarte! Die Engländerin war sich keiner Schuld bewußt und wies die Vorwürfe weit von sich. Sie ging davon aus, dass das alles ein großes Missverständnis war. Sie hatte ja alles pünktlich an den Vermittler überwiesen und mit Kreditkarten in diesem Zusammenhang nix zu tun. Der Ärger ging jedoch weiter, aufgeklärt hatte sich gar nichts!

Einige Monate später lag ein Strafbefehl des Münchner Amtsgerichts in der Post.

Die Britin konnte es nicht fassen: Ihr wurde nun auch von der Justiz vorgeworfen, eine gestohlene Kreditkarte missbraucht zu haben! Gleichzeitig wurde gegen sie eine Geldstrafe verhängt. Die Engländerin glaubte jedoch immer noch an einen Irrtum und legte zwar Einspruch ein, unternahm aber nichts weiter.

Erst als die Terminsladung des Amtsgerichts München bei ihr eintraf wurde sie aktiv.

Zusammen mit ihrem Cousin, der in München lebt, fing sie an zu recherchieren. Sie forschte nach, wer hinter dem Facebook-Profil stand, bei dem sie gebucht hatte. Ein Riesen-Zufall kam ihr zu Hilfe. Es zeigte sich nämlich, dass ihr Bruder das Gesicht schon mal irgendwo gesehen hatte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich bei dem Hotelvermittler ebenfalls um einen Londoner handelte, den ihr Bruder flüchtig kannte.

Der eigentliche Missetäter gab sofort alles zu. als man ihn sich vorknöpfte.

Der Brite hatte in der Tat eine gestohlene Kreditkarte verwendet zur Buchung der Hotels, die er auf Facebook anbot. So war auch der günstige Preis zu erklären. Er zeigte sich sofort bereit dazu, ein notarielles Geständnis zu unterschreiben. Dies konnte nun in München vorgelegt werden. Die Terminierung der Hauptverhandlung wurde daraufhin aufgehoben.

Der Brite hat sich wegen Kreditkartenbetrug im Internet strafbar gemacht und braucht nun seinerseits einen Strafverteidiger.

Das Strafverfahren gegen die Londonerin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) dagegen wird nun eingestellt werden. Sie hat aber nun zusätzlich zu dem Ärger auch jede Menge Kosten gehabt, die der eigentliche Straftäter aber natürlich tragen muß. Ihn wird also zusätzlich auch noch eine Schadensersatzklage treffen.

28. Juni 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-06-28 12:41:272017-07-29 16:11:49Kreditkartenbetrug im Internet

Tankbetrug ist Straftat

Vermögensdelikte

Die Tankstelle in Frankfurt am Main hat nicht lange gefackelt: Als der in München lebende Holländer mit seinem Mietwagen aus der Tanke raus fährt, ohne bezahlen, gibt’s sofort eine Anzeige.

Nach zweieinhalb Monaten Post von der Polizei

Als der Fahrer vor ein paar Tagen seine Post öffnet holt ihn seine Fahrt nach von August wieder ein: Erst zweieinhalb Monate später findet er in seinem Briefkasten ein Schreiben der Frankfurter Polizei.

Getankt, dann Brotzeit gemacht, dann weggefahren

Es ging dem Holländer so, wie es wohl vielen geht: In einer Tankstelle gibt’s schließlich nicht nur Sprit, sondern vielerlei mehr. Nach dem Tanken wird erstmal das WC benutzt. Dann geht’s mit der Familie zum Café trinken. Und Brotzeit machen. Die vielen Sandwichs liegen schließlich nicht nur zur Zierde in der Theke! Ärgerlich nur, dass später keiner ans Zahlen der Tankrechnung gedacht hat.

Kein Betrug ohne Vorsatz

Der Ablauf der Geschichte läßt jedoch große Zweifel an den Chancen des Staatsanwalts aufkommen: Denn es gilt das Gleiche wie bei jedem anderen Betrug. Betrug gibt’s nur unter zwei Voraussetzungen: Der Beschuldigte muß bereits beim Abschluß seines Vertrages den Vorsatz gehabt haben, nicht zahlen zu wollen. Oder alternativ müßte er gewußt haben, dass er pleite ist und gar nicht zahlen kann. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt eine Verurteilung wegen Tankbetrugs in Frage! Sonst nicht.

Vergessen zu zahlen ist kein Tankbetrug

Mag aus der Sicht eines Tankstellenbetreibers der Verdacht auch noch so nahe liegen: Hat ein Autofahrer einfach nur vergessen, seine Tankbefüllung zu bezahlen, ist das kein Betrug! Und es ist alleine Sache des Staatsanwalts, einem Beschuldigten diesen Betrugsvorsatz nachzuweisen. 

Gerade hier gilt, so früh als möglich den Rat eines Strafverteidigers einzuholen

Der Beschuldigte hat aber wenigstens jetzt alles richtig gemacht. Als er das Schreiben der Polizei in Händen hält gab es für ihn nur Eines: Den Fragebogen nicht selbst ausfüllen, sondern zumindest mal eine Beratung beim Strafverteidiger wahrnehmen. Bei diesem Gespräch wird er erfahren, was das Wichtigste ist: Ohne Einsichtnahme in die Strafakte wird keine Aussage gemacht! Und es wird auch kein Fragebogen der Polizei ausgefüllt. Egal, wie dringend das Bedürfnis gerade ist, sich schnell rechtfertigen zu wollen! 

Gerade beim Strafverfahren wegen Betrugs kann ein erfahrener Strafverteidiger die entscheidende Hilfe leisten

Hat ein Beschuldigter bei der Polizei alles richtig gemacht ist alles gut: Das Weitere ist Sache der Polizei. Sie muß den Tatnachweis führen und den Betrugsvorsatz beweisen! Der beschuldigte Holländer kann also auf ein gutes Ende hoffen.

22. Oktober 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-10-22 17:59:162016-10-23 09:29:42Tankbetrug ist Straftat

Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Die Polizei hat gegen einen 21-Jährigen mit ausländischen Wurzeln ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs im Internet eingeleitet, dem vorgeworfen wird, Dinge im Web erworben zu haben, ohne sie wirklich bezahlen zu wollen, um sie dann gleich weiterzuverkaufen. Der Beschuldigte erwarb Dinge  im Wert von mehreren Hundert bis etwa € 1000 über Ebay, die Zahlung wurde über ein Bezahlsystem abgewickelt. Durch einen Trick erfolgte die Bezahlung allerdings nicht wirklich, sodass ihm vom Verkäufer die Ware überlassen wurde, obwohl er tatsächlich gar nicht bezahlt hatte. Geschädigt wurden dadurch das Bezahlsystem und die Verkäufer in Höhe der nicht bezahlten Kaufpreise. Bei einem der Geschäfte flog er auf, so dass er sich nun mit einem Strafverfahren befassen muß. Der Strafrahmen für Betrug dieser Art beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Wichtig wird für ihn die Wiedergutmachung der von ihm verursachten Schäden, da diese ein entscheidendes Kriterium für die Strafzumessung ist. 

4. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-04 18:51:032016-01-07 22:29:17Strafanzeige wegen Betrugs im Internet
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