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Strafbefehl gegen Frau wegen Maßkrugschlags

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Selten genug, aber es kommt vor: Das Amtsgericht Passau hat soeben einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen und gleichzeitig eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt, allerdings nicht, wie man denken könnte, gegen einen Mann, sondern gegen eine Frau, eine etwa dreißigjährige Münchnerin mit ausländischen Wurzeln. Was war passiert? Die Angeklagte war im Frühjahr mit ihrem Freund nach Passau zur Frühlingsdult gefahren und im Bierzelt mit ihrem Banknachbarn aneinander geraten: Der hatte wohl schon gut getankt und versucht, sich ihre Maß Bier anzueignen, indem er behauptete, das Bier gehöre ihm, und davon trank. Als sie ihr Bier zu verteidigen versuchte schüttete er ihr die ganze Maß über ihr Dirndl. Es wurde noch körperlicher und der unerträgliche Banknachbar bekam einen Schlag mit dem leeren Maßkrug, als er einfach keine Ruhe geben wollte. Das Ende vom Lied war, dass nicht der Banknachbar Ärger bekam, sondern die Frau, gegen die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet wurde. Sie muss nun gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen und in der folgenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Passau versuchen, den Richter davon zu überzeugen, dass es Notwehr war und es kein anderes Mittel gegen den aggressiven Banknachbar mehr gab, da der einfach keine Ruhe geben wollte.

21. November 2015/von Florian Schneider
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