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Strafanzeige wegen Snoop Dogg-Konzert

Allgemein, Vermögensdelikte

Pessimisten hatten es schon vorausgesagt: Der Veranstalter Marco Sansone der ausgefallenen Snoop-Dogg-Veranstaltung am 17.07.15 im Münchner Zenith würde die Eintrittspreise nicht zurückerstatten. Dieser Fall scheint nun einzutreten. Offenkundig warten zahllose geprellte Besucher der Veranstaltung immer noch auf die Rückerstattung ihres Eintrittspreises, obwohl sie sich längst an den Veranstalter gewandt hatten. Auf facebook gibts wohl jede Menge leerer Versprechungen des Veranstalters, von denen sich keiner was kaufen kann. In einem der vorangegangenen Blogs war dieses Thema am Montag nach dem Konzert von mir schon angesprochen worden: Die ganz Sache riecht doch stark nach Betrug seitens des Veranstalters! Denn nach gefestigter Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist ein Betrug auch mit bedingtem Vorsatz möglich: Der Veranstalter, der ein Konzert anbietet, ohne sich ganz sicher zu sein, ob er die Vorauszahlungen für den Künstler auch wirklich stemmen kann, nimmt eine Vermögensgefährdung seiner Kunden billigend in Kauf und begeht damit einen Eingehungsbetrug. Den geprellten Ticketkäufern ist zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat zu suchen, zumindest eine Beratung wäre sinnvoll, die Privat-Rechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten in Höhe von üblicherweise € 100 plus Mehrwertsteuer.

10. August 2015/von Florian Schneider
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