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Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Polizeibeamten zeigten absolut gar kein Verständnis, als sie zu einer Schlägerei in der Schwanthalerstraße gerufen wurden, die zwischen Wiesnbesuchern nach Ende der Wiesn entstanden war. Ein etwa 25-jähriger Student war auf dem Weg zum Weiterfeiern nach Wiesnende von der Theresienwiese zu einem Club mit einem anderen Wiesnbesucher aneinander geraten. Anlaß war die nicht so glückliche Idee des Studenten, seine gebrannten Mandeln auf andere Passanten zu werfen, die mit ihm die Straße entlang gingen. Als der Student trotz erheblicher Proteste der Beworfenen nicht aufhören wollte mit der Mandelschmeißerei krachte es: Einer der Beworfenen, – wohl ebenso stark alkoholisiert wie der Werfer, – drohte dem Studenten mit Schlägen, der reagierte sofort, die Schlägerei kam in Gang. Als die Polizei hinzu kam und beide Seiten Notwehr geltend machen wollten war das Verständnis der Beamten gering. Letztlich traf es aber dann doch den Studenten, der nun eine Anklage erhalten hat und sich daher in den nächsten Wochen vor dem Strafrichter wird verantworten müssen. Ihm könnte nun rechtzeitig zum Einstieg ins Berufsleben eine erhebliche Verurteilung zusammen mit einer Eintragung ins Führungszeugnis drohen, die seine Bewerbungen sicher nicht einfacher machen könnte.

13. April 2016/von Florian Schneider
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