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Haftstrafen für Kokainhandel

Betäubungsmittelgesetz

Die Große Strafkammer am Landgericht München II hat diese Woche 5 Angeklagte wegen Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge zu teilweise langen Freiheitsstrafen verurteilt: Nach den Feststellungen des Landgerichts München II hatten zwei Geretsrieder Marihuana-Händler auf der Suche nach neuen Einnahmequellen Kontakte zu drei Dealern in Salzburg aufgenommen, die ihnen die Lieferung von Kokain zugesagt hatten. Einer der Kokaintransporte nach Wolfratshausen war von der Polizei aufgedeckt worden, die dem Quintett wohl schon seit Längerem im Wege der Telefonüberwachung auf der Spur gewesen war. Bei der Anhaltung auf der Autobahn hatte der Lieferant sofort und von sich aus den Transport von Kokain eingeräumt. Wie die Große Strafkammer am Landgericht München II ebenfalls festgestellt hatte das Salzburger Trio seine Ware aus den Niederlanden bezogen

Das Landgericht München II verhängte gegen die zwei Geretsrieder 2 Jahre ohne Bewährung bzw. 2 Jahre 10 Monate und gegen die drei Salzburger jeweils 4 Jahre und 10 Monate.

Da die Fahrt schon letztes Jahr im Juni stattgefunden hatte ist davon auszugehen, daß die 5 schon mehr als ein halbes, möglicherweise schon ein dreiviertel Jahr an Untersuchungshaft abgesessen haben, die ihnen auf die Strafhaft natürlich angerechnet werden. Sollte ihm das letzte Drittel seiner Srafe auf Bewährung ausgesetzt werden könnte der erste der 5 damit schon in etwa sieben Monaten mit einer Haftentlassung rechnen, wenn alles gut läuft und er seine Haftzeit beanstandungsfrei überstanden hat.

22. April 2011/von Florian Schneider
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