• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München gegen eine 24- jährige Wiesnbesucherin Haftbefehl erlassen, der sich auf den dringenden Taverdacht der gefährlichen Körperverletzung stützt. Die Staatsamwaltschaft München wirft der Frau vor, im Hackerzelt im Streit mit einer anderen Frau mit einem Maßkrug ausgeholt zu haben und schon beim Ausholen einem Unbeteiligten Gast eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt zu haben. Dann habe sie den Maßkrug gegen ihre Kontrahentin geworfen, die getroffen worden sei und die dabei zumindest einen Zahn verloren habe, wobei zwei weitere Zähne verletzt worden seien. Danach habe sie versucht, zu fliehen, sei aber festgehalten und der Polizei übergeben worden.

Schläge und erst recht Würfe mit Maßkrügen werden regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, die oft nahe an der Grenze zum versuchten Totschlag liegen können: Ein Schlag mit dem Maßkrug auf den Kopf kann das Opfer bereits in Todesgefahr bringen, der Täter landet dann üblicherweise sofort in Untersuchungshaft und später vor dem Schwurgericht.

Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung beginnt bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und reicht bis zur Freiheitsstrafe von 10 Jahren. angesichts dieser vergleichsweise hohen Strafdrohung ist ein Haftbefehl für die Staatsanwaltschaft oft nicht schwer zu bekommen.

1. Oktober 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-01 17:04:092015-02-01 12:10:08Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Unterlassungsklage gegen Arbeitgeberverleumdungen 16. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026
  • Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld 5. Februar 2026
  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht MPU Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger üble Nachrede
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Sozialstunden für Körperverletzung Link to: Sozialstunden für Körperverletzung Sozialstunden für Körperverletzung Link to: Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch Link to: Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen