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Haftbefehl für Betrüger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vor dem Landgericht Hof wird sich in der nächsten Woche ein 42-jähriger Versicherungsmakler verantworten müssen, dem die Staatsanwaltschaft Hof vorwirft, sage und schreibe 40 Bürger einer Kleinstadt aus der großen Umgebung von Bayreuth nach Strich und Faden abgezockt zu haben: Der Versicherungsmakler soll sich erfolgreich ins Vertrauen der Kleinstädter eingeschlichen haben und dies dann zur Abzocke im ganz großen Stil missbraucht haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof soll er nach und nach immer mehr Nachbarn aus seiner Umgebung und deren Bekannte mit Versprechungen ganz großen Stils für Geldanlagen gewonnen haben, die es eigentlich gar nicht gab. Auf diese Weise sollen ihm die Bürger von Pottenstein insgesamt Euro 900.000 anvertraut haben, die nun komplett verloren sind. Der Angeklagte hatte das Geld seiner „Anleger“ nämlich gar nicht für die versprochenen Geldanlagen verwendet, sondern für die Tilgung seiner eigenen Schulden und eigene Ausgaben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist von den Euro 900.000 nichts mehr übrig, die Geldanleger sind damit um die komplette Summe geprellt.

Der Angeklagte befindet sich seit drei Monaten in Untersuchungshaft, Ihm droht angesichts dieser enormen Schadenssumme eine mehrjährige Haftstrafe, die schon wegen ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Einziges Mittel des Angeklagten, die Strafe so weit als möglich zu mildern, wäre neben einem vollen Geständnis eine weitestgehende Wiedergutmachung, die aber nicht möglich ist, da das Geld komplett weg ist.

9. September 2011/von Florian Schneider
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