• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Freispruch nach Wiesnschlägerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft war sich bei Erhebung der Anklage sicher: der Angeklagte hat sich der vorsätzlichen Körperverletzung zu Lasten eines anderen Wiesnbesuchers strafbar gemacht.

Der Vorwurf hatte konkret gelautet, dass der etwa 25-jährige Student nach Wiesnschluss auf dem Weg von der Wiesn zum Weiterfeiern in einem der Münchner Clubs in der Innenstadt einen der vielen Anderen, die auf dem Heimweg waren, völlig grundlos angegriffen, einen Eckzahn ausgeschlagen, ihm dann die Jacke über die Ohren gezogen und ihn dann regelrecht vertrimmt hatte.

So hatte es der vermeintliche Geschädigte der Polizei geschildert, als die die beiden Kontrahenten trennte, und dabei seinen ausgeschlagenen Eckzahn hergezeigt. In der Beweisaufnahme des Strafgerichts vom Freitag stellte sich die Sache dann allerdings deutlich anders dar: Nicht nur der Angeklagte schilderte einen Angriff des vermeintlichen Geschädigten, der zuerst auf ihn losgegangen war und versucht hatte, ihn zu verprügeln, worauf er mit einem Schlag reagiert hatte, auch die anderen Zeugen schilderten einen sehr aggressiven Geschädigten, der auch noch nach dem Eintreffen der Polizei versucht hatte, auf den Angeklagten loszugehen und ihn zu schlagen.

Freispruch

Daher forderte nicht nur der Verteidiger (RA Florian Schneider) Freispruch für den Angeklagten, auch der Staatsanwalt selbst beantragte einen Freispruch. Das Amtsgericht folgte diesen Anträgen und auferlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

1. Juli 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: freispruch, Wiesnschlägerei
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-01 13:36:352016-08-31 11:03:57Freispruch nach Wiesnschlägerei
Das könnte Dich auch interessieren
Waffengesetz, Raub, Mord, Schusswaffe Jugendstrafe für schweren Raub
Freispruch für Jugendliche wegen Körperverletzung
Strafrecht Anwalt München, Fachanwalt Strafrecht Freispruch bei Körperverletzung
Beratung Anwalt, Fachanwalt für Strafrecht München Freispruch wegen KV
Freispruch vom Betrug
Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Haft für Kreditkartenfälscher Link to: Haft für Kreditkartenfälscher Haft für Kreditkartenfälscher Link to: Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal Link to: Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen