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Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner des Münchner Umlands

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Ein 27-Jähriger aus einer Umlandgemeinde Münchens (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte letzte Woche einige echte Schrecksekunden: Ohne Vorwarnung war die Polizei an seinem Arbeitsplatz aufgetaucht und hatte ihn kommentarlos festgenommen. Während der Fahrt im Polizeiauto steigerte sich der Schreck weiter, als er erfuhr, dass die Beamten gerade aus seiner Wohnung kamen, die sie nach dem Aufbrechen der Wohnungstüre und unter großem Auflauf der Nachbarn im Treppenhaus durchsucht hatten. Es zeigte sich, dass noch nicht einmal seine Freundin bei der Durchsuchung anwesend war, da auch die in der Arbeit war. Wie sich weiter zeigte hatte die Polizei einige Monate lang viele Handys in den nördlichen Umlandgemeinden Münchens abgehört und dann gleichzeitig mehrere Wohnungen durchsucht und eine ganze Reihe von Beschuldigte festgenommen. Der Verdacht lautete auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, – konkret mit Marihuana und Amphetaminen, – über mehrere Monate hinweg.

Der Beschuldigte selbst kann nach den ersten Informationen der Polizei davon ausgehen, dass er selbst nicht im Mittelpunkt des Ermittlungsinteresses steht, sondern seine Kumpels bzw. Bekannten, da die Polizei bei ihm nur vermutet, dass er das Marihuana nur zum Zwecke des eigenen Konsums in mehreren Fällen erworben hatte, während den anderen Beschuldigten in diesem Verfahren vorgeworfen wird, einen schwunghaften Handel organisiert zu haben, um Geld zu verdienen. Die Hauptverdächtigen konnten daher nicht wie der 27-Jährige nach der vorläufigen Festnahme wieder heimgehen, sondern bekamen einen Haftbefehl ausgehändigt und gingen dann in Untersuchungshaft.

Derartige Aktionen der Polizei zeigen mal wieder, was für einen Beschuldigten in so einem sehr aufregenden Moment zu tun ist: Wenn möglich klaren Kopf bewahren und gegenüber der Polizei gleich klarstellen, dass man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will, also keinerlei Angaben zum Tatvorwurf machen will. Den immer wieder von nichtverteidigten Beschuldigten berichteten Verheißungen der Polizei, im Falle einer Aussage bekäme man Pluspunkte und müsse eventuell doch nicht in Haft gehen, sollte auf keinen Fall vertraut werden, zumal nach der gewünschten Aussage von der Polizei jegliche Versprechungen abgestritten werden, weil sie unzulässig sind. Stattdessen sollte besser sofort ein Strafverteidiger angerufen werden, der sch gegenüber den Vernehmungsbeamten einschalten und oft das Schlimmste verhindern kann.

26. Oktober 2012/von Florian Schneider
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