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Einstellung bei Ladendiebstahl

Eigentumsdelikte

Ein etwa achtundzwanzigjähriger Südosteuropäer (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Ladendiebstahls in einem Münchner Kaufhaus zu verantworten: Die Staatsanwaltschaft München I hatte ihm vorgeworfen, zusammen mit seiner Freundin 7 Parfums gestohlen zu haben. Er saß daher folgerichtig auch zusammen mit seiner Freundin auf der Anklagebank. Nach den Ermittlungen hatten die Beiden die Ware geklaut, um ihre Drogensucht zu finanzieren, verhandelt wurde also im Grunde klassische Beschaffungskriminalität. Die Beiden standen auch nicht zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht: Die mitangeklagte Freundin mußte sich in derselben Hauptverhandlung wegen einer weiteren Anklage verantworten und befindet sich schon seit Monaten ncht mehr auf freiem Fuß, sie wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Ihr Freund hat soeben drei Monate Strafhaft wegen Diebstahls hinter sich.

Sie und ihr Freund werden außerdem demnächst wegen einer weiteren Diebstahlsanklage erneut vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München stehen, wo weitere 7 Fälle des Ladendiebstahls von teilweise erheblichem Umfang verhandelt werden, in diesen Fällen hatten die Beiden pro Diebstahlstat teilweise mehr als eintausend Euro Schaden verursacht. Sämtliche gestohlene Ware wurde sofort nach dem Diebstahl am Münchner Hauptbahnhof für wenige Euros regelrecht verscheppert, um so schnell wie möglich an Geld für neue Drogen zu kommen. Die Ware ist also endgültig verloren, eine Schadenswiedergutmachung nicht zu erwarten.

Trotzdem hatte der Angeklagte Glück: Angesichts des Umstandes, dass der Diebstahl der 7 Parfums gesamstrafenfähig ist mit der nächsten Anklage, war die Staatsanwaltschaft bereit dazu, das Verfahren nach 154 StPO einzustellen, der Angeklagte verließ das Gericht also als freier Mann. Seine Freundin hatte nicht ganz so viel Glück, sie wurde verurteilt.

16. Juni 2012/von Florian Schneider
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