• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Einstellung bei Beleidigung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Eine Russin (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben beim Amtsgericht München eine Einstellung ihres Strafverfahrens wegen Beleidigung und Freiheitsberaubung erreicht. Der über sechzig Jahre alten Frau war vorgeworfen worden, ihren Sohn und dessen Ehefrau zunächst beleidigt und dann in deren Wohnung eingesperrt zu haben. Nach Angaben des Sohnes hatte es zunächst (wie schon öfter vorher) im Treppenhaus zwischen der elterlichen Wohnung im EG und seiner Wohnung im I. OG eine Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Mutter gegeben, in die auch seine neue Ehefrau miteinbezogen worden war. Wie schon bei den früheren Auseinandersetzungen war es darum gegangen, daß der Sohn nicht bereit war, zu akzeptieren, daß seine Muttern seine Wohnung betritt und sich in seine Angelegenheiten mit seiner Ehefrau einmischt während seiner berufsbedingten Abwesenheiten. Die wiederum hatte sich immer wieder darauf berufen, daß ihr Sohn immer noch völlig mietfrei bei ihr zuhause wohne.

Nachdem während des lauten Streits im Hausflur zunächst jede Menge gegenseitige Beleidigungen gefallen waren war der Sohn so bedrohlich auf seine Mutter losgegangen, daß die Angst bekommen hatte und die nächstbeste Gelegenheit ergriffen hatte, ihren Sohn und dessen Frau in deren Wohnung einzusperren, um der Bedrohung zu entgehen.

Angesichts der eindeutig gegenseitigen Beleidigungen und der Bedrohungslage für die Angeklagte war das Gericht bereit, das Verfahren gegen die Frau ohne jede weitere Auflage einzustellen. Immerhin hatte das Strafverfahren dazu geführt, daß der Sohn zusammen mit seiner Frau endlich aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen war und sich eine eigene Wohnung gesucht hatte, was auch zu einer Entspannung der sehr verhärteten Fronten führen dürfte.

14. März 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-14 17:28:432020-01-28 12:09:37Einstellung bei Beleidigung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026
  • Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain 11. Januar 2026
  • Unterlassungsklage wegen übler Nachrede 9. Januar 2026
  • Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung 8. August 2025
  • Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen 25. Juli 2025
  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Haft haftbefehl Haftstrafe jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord MPU opfer Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Anklage wegen Falschaussage Link to: Anklage wegen Falschaussage Anklage wegen Falschaussage Link to: Bewährung für räuberische Erpressung Link to: Bewährung für räuberische Erpressung Bewährung für räuberische Erpressung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen