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Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Amtsgericht Starnberg verurteilt einen 35-jährigen Vater aus Andechs wegen körperlicher Mißhandlung seiner beiden Söhne zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Dem Familienvater war vorgeworfen worden, seine derzeit drei und vier Jahre alten Söhne im letzten Jahr insgesamt sieben Mal körperlich mißhandelt zu haben: Er habe, so das Urteil vom Mittwoch, den 08.09.10, seine beiden Kinder mit der Faust geschlagen und mehrmals mit dem Kopf auf den Boden gestoßen. Eines der beiden Kinder sei wegen einer Unachtsamkeit damit bestraft worden, daß er es mit dem Gesicht in Zigarettenasche und ?kippen gedrückt habe. Der Tatnachweis sei durch die Aussage der Ehefrau und sein eigenes Geständnis geführt worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und eine Psychotherapie anfangen will war die Verurteilung relativ milde ausgefallen. Seine Kinder wird er aber wohl sehr lange nicht mehr sehen dürfen

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:302015-02-01 22:54:28Bewährungsstrafe für Kindsmißhandlung

Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Ehemann hatte in Rottach-Egern mit einer Machete fünfmal auf seine Frau eingeschlagen, das Gericht verhängte hierfür nur fünf Jahre und neun Monate. Das Landgericht München II hatte schnellen Notruf als Rücktritt vom Versuch des Totschlags gewertet.

Der Ehemann hatte nach einem Streit mit seiner Frau fünfmal mit einer Machete auf sie eingeschlagen und sie teilweise am Kopf schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihn daraufhin wegen versuchten Totschlags angeklagt. Da der Mann jedoch sofort nach der Tat einen sehr dringlich formulierten Notruf abgesetzt hatte und um schnelle Hilfe gebeten hatte billigte die Große Strafkammer am Landgericht München II dem Angeklagten einen erfolgreichen Rücktritt vom Versuchs des Totschlags zu und verurteilte ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:39:362015-02-01 22:55:50Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.
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