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Offenherzigkeit bei Auskünften gegenüber der Polizei als Zeugin lassen türkische Staatsangehörige selbst auch ins Visier der Polizei geraten

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Die Besitzerin einer Bäckerei in München, eine türkische Staatsangehörige, hatte lange Zeit Tag für Tag und Monat für Monat gefälligkeitshalber für ihre Nachbarn Postpakete angenommen, wenn die nicht zu Hause waren. Als ein entfernt Bekannter zu ihr kam und sie fragte, ob sie auch für ihn Pakete annehmen würde, sagte sie natürlich ja. Gleich darauf waren vom Paketdienst Sendungen in ihre Bäckerei gebracht worden, die der Bekannte dann abholte. Das ging so eine Zeitlang, bis im Laden zwei Herren auftauchten, die sich als Polizeibeamte auswiesen und die Frau zu dem Bekannten befragten und sie darüber informierten, dass gegen den Bekannten wegen betrügerischer Bestellungen ermittelt würde. Nach den nur sehr dürftigen Informationen der beiden Beamten habe der flüchtige Bekannte unter dem Namen von Toten Handy-Bestellungen getätigt und diese in die Bäckerei liefern lassen. Diese habe er dann sofort verkauft, bezahlt worden sei natürlich nie etwas, die Rechnungen seien ja an Tote gegangen.

Die Frau hatte den beiden Beamten alle Auskünfte bereitwillig erteilt, selbstredend hatte keiner der Herren die Frau, – die ja keine Juristin, sondern eben Inhaberin einer Bäckerei ist, – darüber belehrt, dass sie Aussagen auch verweigern könne unter Berufung auf die Strafprozessordnung. Kurz nach diesem ersten Besuch erhielt die Inhaberin dann auch eine Ladung der Polizei, die sich Ladung zur Zeugenvernehmung nannte. Dieser Ladung leistete die Frau Folge, machte auch hier bereitwillig Angaben und erzählte der Polizei das Wenige, was sie über den Bekannten wusste, den sie nur entfernt kannte. Dieser Bekannte war inzwischen von der Bildfläche verschwunden, er sitzt in Haft, wie sich inzwischen herausstellte.

Diese Woche schließlich kam Post von der Polizei, die für einen in diesen Dingen etwas Erfahreneren bereits absehbar gewesen wäre, denn sie enthielt eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) war plötzlich also selbst zur Beschuldigten geworden und ins Visier der Ermittler geraten. Jetzt ist ihr auch klar, dass sie besser nicht so unbefangen mit der Polizei gesprochen hätte. Denn ihre beiden Aussagen als Zeugin werden natürlich voll gegen sie verwendet werden und die Polizei wird natürlich jeden Beweis dafür beibringen, dass sie die Frau korrekt belehrt hatte über deren Aussageverweigerungsrecht als Zeugin, – wie sie das (angeblich) ja immer tue! Nur dummerweise scheinen diese sogenannten Belehrungen gerade bei juristisch nicht so erfahrenen Menschen nicht so recht anzukommen, denn meist ist Keinem bewußt, dass er sich mit seinen offenherzigen Angaben um Kopf und Kragen redet, wenn er etwas sagt. Das Ergebnis sind dann immer dicke Probleme, die man als Beschuldigter später hat. Nach den Erfahrungen in meiner Kanzlei werden derartige Ladungen zu Zeugenvernehmungen von der Polizei gezielt eingesetzt, um an Aussagen zu kommen, die man anders nicht kriegen würde. Hat man dann die gewünschten Aussagen folgt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, der sogenannte Zeuge ist nun plötzlich selbst Beschuldigter und kann nun sehen, wie er aus seinen eigenen unbefangenen Aussagen wieder herauskommt..

9. Oktober 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-10-09 11:26:022015-03-23 19:38:29Offenherzigkeit bei Auskünften gegenüber der Polizei als Zeugin lassen türkische Staatsangehörige selbst auch ins Visier der Polizei geraten

Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen Zeugen im Strafprozeß

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Das Amtsgericht München hat am Montag gegen einen dreiundzwanzigjährigen Zeugen aus dem Oberland ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 400 ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft verhängt. Hintergrund war eine Vernehmung des Mannes in einem Strafverfahren des Amtsgerichts München gegen seinen 28-jährigen Freund (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung im Januar diesen Jahres im Münchner Umland. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, Anfang des Jahres einen etwa gleichaltrigen Taxifahrer aus ausländerfeindlichen Motiven verprügelt zu haben und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi losgefahren und hatte dann auf seinem Heimweg kurz nach der Kneipe in der nächstgelegenen Tankstelle Halt gemacht, um in der Tanke ganz friedlich etwas zu trinken und auf die Freunde des Angeklagten (und den Zeugen) zu warten.

Der sehr stark betrunkene Angeklagte hatte dann plötzlich den Taxler mit jemanden verwechselt, mit dem er kurz zuvor Ärger gehabt hatte, worauf es eine Auseinadersetzung gab, während der sich der Taxler mit dem Angeklagten und seinen Begleitern prügelte. Der Zeuge war an dem Morgen in die Tanke nachgekommen, wo der Taxler und der Angeklagte warteten. Deshalb war er als Zeuge geladen worden, da er die Schlägerei beobachtet hatte.

Obwohl der Zeuge noch ganz kurz nach der Tat am selben Morgen und damit etwa sechs Stunden später von der Polizei vernommen worden war und damals noch gute Erinnerungen an den Vorfall gehabt hatte, behauptete er in der Verhandlung, rein überhaupt gar nix mehr von der Sache zu wissen. Er machte damit einen kompletten Erinnerungsausfall geltend, den ihm aber weder die Amtsrichterin noch die Staatsanwältin abkauften. Stattdessen wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft verhängt und die Hauptverhandlung unterbrochen, um ihm Gelegenheit zu geben, beim Fortsetzungstermin in zwei Wochen sein Erinnerungsvermögen wieder zu finden. Sollte er bei dem Fortsetzungstermin immer noch keine Erinnerung an den Morgen in der Tanke haben droht ihm Erzwingungshaft.

20. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-20 10:30:022015-03-23 21:24:16Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen Zeugen im Strafprozeß

Videovernehmung bei Mißbrauch

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen, Opfervertretung – Nebenklage, Sexualdelikte

Der Fahrer eines Busses für Behinderte (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich gerade einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen stellen. Nach den Behauptungen der neunzehnjährigen Behinderten soll er ihr während einer Busfahrt zu einer Behindertenwerkstatt sein Glied gezeigt und sie zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Der Busfahrer bestreitet jegliche sexuellen Handlungen: Die Vorwürfe seien reine Phantasie. Die Anzeigeerstatterin muß sich jetzt einer sogenannten Videovernehmung durch den Ermittlungsrichter, den Staatsanwalt und sowie den Verteidiger des Beschuldigten stellen und Fragen beantworten. Die Nachfragen werden umso bohrender sein, als sie, wie bekannt wurde, vor Kurzem schon einmal wegen desselben Vorwurfes einen anderen Mann angezeigt hatte, das Verfahren aber eingestellt, wurde, weil sich ihre Vorwürfe nicht beweisen ließen.

Der Beschuldigte selbst hat sich bislang vor der Polizei noch nicht zu den Vorwürfen geäußert, derzeit liegt nur eine Strafanzeige ihrer Anwälte vor. Damit handelt es sich bei der geplanten Videovernehmung um ihre erste Aussage.

Die sogenannte Videovernehmung eines Opfers richtet sich nach 58a der Strafprozeßordnung und wird vor allem dann angewendet, um Opfern sexueller Gewalt, – vor allem aber Kindern, wenn sie Opfer von sexuellem Mißbrauch waren, – wiederholte Zeugenvermehmungen zu ersparen. Die Videoaufzeichnung stellt damit de facto die einzige Vernehmung der Hauptbelastungszeugin dar, die dann auch in einer Hauptverhandlung abgespielt werden kann und dem Opfer damit auch den Auftritt vor Gericht erspart.

2. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-02 17:40:442015-03-23 21:25:52Videovernehmung bei Mißbrauch
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