• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Prügelorgie

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht München hatten sich soeben sieben Angeklagte im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, zwei Türsteher der Discothek Max & Moritz in München in einer regelrechten Prügelorgie getreten und geschlagen zu haben. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München soll die Ursache der Schlägerei und Treterei in einer kurz vorher geschehenen Abweisung von zwei der sieben Angeklagten durch die Opfer an der Türe des Max & Moritz zu sehen sein: Als sich die beiden Türsteher und die Zurückgewiesenen zufällig in Aubing, – dem Wohnort der beiden an der Türe Abgewiesenen, – begegneten sollen sich die Angeklagten provoziert gefühlt haben und zu siebt auf die beiden Türsteher losgegangen sein. Der eine der beiden Türsteher erlitt dabei sogar Gesichtsfrakturen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren auf Bewährung.

Die Verteidiger forderten Freispruch, da keinem der Angeklagten eine konkrete Tätlichkeit nachzuweisen sei.

Das Amtsgericht sprach daraufhin tatsächlich zwei der Angeklagten frei, vier wurden jedoch zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, einer erhielt einen Arrest.

27. April 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-27 16:24:462015-02-01 15:48:27Bewährung für Prügelorgie
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Milde Strafe für Randalierer Link to: Milde Strafe für Randalierer Milde Strafe für Randalierer Link to: Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag Link to: Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen