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Anklage wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft München I hat vergangene Woche gegen einen etwa dreißigjährigen Münchner Anklage wegen des Vorwurfs sowohl der einfachen wie auch der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Dem Versicherungsangestellten wird vorgeworfen, vor ein paar Monaten mit einem türkischstämmigen Taxifahrer nachts in einer Tankstelle eine Auseinandersetzung angefangen zu haben und sich dann mit ihm geprügelt zu haben. Da der Angeschuldigte bis vor gut einem Jahr Mitglied der rechten Szene war und hier eine herausgehobene Stellung hatte war das Verfahren nicht in der allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft gelandet, sondern beim Staatsschutz. Aufgrund des Ausstiegs des Angeschuldigten aus der Szene und vor allem, weil sich gezeigt hatte, dass der Taxifahrer genauso zugeschlagen hatte wie der Angeschuldigte, war im Laufe der Monate aus der Sache ein ganz normales Strafverfahren geworden.

Hilfreich für den Angeschuldigten war vor allem, dass eine Videokamera in der Tankstelle die Auseinandersetzung aufgezeichnet hatte und den Angeschuldigten vor allem entlastet hatte. Damit ist der Tatbeitrag des Taxifahrers erwiesen, er muss sich daher ebenso einem Strafverfahren stellen wie der Angeschuldigte.

Sehr ungünstig für den Angeschuldigten ist allerdings zu werten, dass er nicht zum ersten Mal vor Gericht steht, sondern sich bereits mehrere Geldstrafen wegen Körperverletzung eingefangen hatte. Das Amtsgericht wird allerdings gerade in diesem Zusammenhang das Bemühen des Angeschuldigten würdigen, endlich sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen, das die Wurzel seiner Straftaten darstellen dürfte.

17. Juni 2012/von Florian Schneider
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