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Bewährung für Straftaten im Vollrausch

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich diese Woche ein 24-jähriger Industriekaufmann wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in drei Fällen zu verantworten: der Angeklagte soll im vergangenen Jahr in stark alkoholisiertem Zustand das Haus seiner Mutter mit Benzinkanister und Feuerzeug in den Händen verlassen und zwei Bekannte, die ihn auf der Straße angesprochen hatten, mit Benzin übergossen und angezündet haben. Als ein Passant herbeigeeilt sei habe er auch ihn mit Benzin übergossen und angezündet. Der Angeklagte war jedoch nicht nur unbestreitbar stark alkoholisiert, sondern nach Angaben des Rechtsmediziners zusätzlich belastet durch eine besondere Erkrankung, die ihn auf den Konsum von Alkohol besonders heftig reagieren läßt: Sobald er Alkohol konsumiert werde er, so der Sachverständige, von Panikattacken gepackt,gerate in einen pathologischen Rauschzustand. Nach den Feststellungen sei der Angeklagte daher de facto schuldunfähig gewesen bei seiner Tat.

Aufgrund dieser Feststellungen des Sachverständigen war eine Verurteilung wegen der angeklagten Taten, – den drei Fällen des versuchten Totschlags, – nicht mehr möglich gewesen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten jedoch wegen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Hintergrund dieses Urteilsspruches war die Feststellung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, daß dem Angeklagten sein besonderes Alkoholproblem durchaus bekannt gewesen sei und er sich am Tattag erneut betrunken habe., obwohl ihm klar gewesen sein mußte aufgrund eines früheren Vorfalles, wie heftig er auf Alkohol reagiert. Als besondere Bewährungsauflage bekam er ein striktes Alkoholverbot für 5 Jahre mit.

10. September 2011/von Florian Schneider
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