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Bewährung für Ehepaar wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht Freising hatte sich soeben ein Ehepaar, – ein 43-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau, – wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten: Den Beiden war von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen worden, vor einem Supermarkt mitten in Freising einen Kunden zunächst angerempelt zu haben und dann mit der Einkaufstüte ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer, ein 47-jähriger Mann, hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts Freising von dem Schlag ins Gesicht Zahnverletzungen davon getragen. Die Auseinandersetzung soll seine Ursache in einer flüchtigen Bekanntschaft zwischen den beiden Männern haben. Der Angeklagte war wohl entgegen seinen Angaben vor Gericht zunächst absichtlich zu dem Opfer gegangen, um es anzurempeln und zu beleidigen. Aus der folgenden Rempelei hatte sich dann ein heftiges Handgemenge vor dem Supermarkt entwickelt, in deren Rahmen es dann zu den Tätlichkeiten der beiden Angeklagten gekommen war.

Da die Ehefrau des Angeklagten in der groben Auseinandersetzung grob mitgemischt hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war sie zusammen mit ihrem Mann auf der Anklagebank gesessen und mit ihm verurteilt worden.

Der männliche Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die Frau 6 Monate ebenfalls auf Bewährung. Sinnvoller wäre es nach Lage der Dinge wohl gewesen, den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht groß zu bestreiten, sondern statt dessen schon im Vorfeld einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen, was zu einer erheblichen Milderung der Strafe geführt hätte.

14. Juli 2011/von Florian Schneider
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