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Bewährung für Kindesmißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen stand am Dienstag ein 44-jährigen Vater, dem zur Last gelegt wurde, über Jahre hinweg seine Kinder mit Schlägen mißhandelt zu haben. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Kinder sogar mit einer Gardinenstange geschlagen zu haben und jede kleinste Verfehlung mit körperlichen Mißhandlungen geahndet zu haben. Die Kinder sollen diese Züchtigungen schon ab dem Kleinkindalter erlitten haben. Der Angeklagte hatte diese Tätlichkeiten damit gerechtfertigt, in der Absicht gehandelt zu haben, seine Kinder zu erziehen, nicht etwa, sie zu quälen. Sein Ziel seien wohlerzogene Kinder gewesen, so seine Angaben. Dem standen jedoch die Erkenntnisse des Amtsgerichts Wolfratshausen gegenüber, daß der Angeklagte ein regelrechtes Klima der Angst in seiner Familie geschaffen habe, die Mißhandlungen hätten sich über 6 Jahre hingezogen.

Der Vorwurf der Anklage lautete infolgedessen auf Mißhandlung Schutzbefohlener, das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen auf eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monate zur Bewährung.

Das vergleichsweise milde Urteil erklärt sich damit, daß der Angeklagte den Tatvorwurf eingeräumt und damit seiner Familie eine Befragung vor Gericht erspart hatte. Außerdem hatte er an seine Kinder Wiedergutmachung in Höhe von Euro 2.000 geleistet. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

10. Juli 2011/von Florian Schneider
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