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6 Jahre Haft für Nazi-Schläger

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Große Strafkammer am Landgericht Regensburg hat vergangene Woche Mittwoch gegen eine Gruppe von Angeklagte, die allesamt der rechten Szene zuzuordnen sind, Freiheitsstrafen verhängt und drei von ihnen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Angeklagten vorgeworfen, im Juni letzten Jahres den Barmann einer Kneipe in Regensburg überfallen und geschlagen zu haben. Bis auf den Hauptangeklagten, der auch noch wegen weiterer Straftaten vor Gericht stand, konnte jedoch keinem der Angeklagten der Tatvorwurf nachgewiesen werden. Klar war nur, daß sich 5 Angeklagte tatsächlich in der Kneipe aufgehalten hatten, es konnte den Angeklagten jedoch kein gemeinsamer Tatplan nachgewiesen werden. Lediglich der 25-jährige Hauptangeklagte war überführt worden, zugeschlagen zu haben. Diesem war zusätzlich zur Last gelegt worden, auf der Herbstdult letztes Jahr in Regensburg einem 16-jährigen mit einem Maßkrug ins Gesicht geschlagen und verbotene Nazisymbole verwendet zu haben.

Der 25-Jährige wurde daher zu sechseinhalb Jahren verurteilt, die anderen Angeklagten wurden wegen nach dem Zweifelsgrundsatz vom Vorwurf der Körperverletzung zu Lasten des Barmannes freigesprochen.

Allerdings wurden zwei weitere Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren neun Monaten bzw. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie genauso wie der Hauptangeklagte noch wegen weiterer Delikte angeklagt waren.

13. Juni 2011/von Florian Schneider
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