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Haft für fingierte Verträge

Schadensersatz und Schmerzensgeld, Vermögensdelikte

Die Jugendkammer am Landgericht München II hat soeben einen ehemaligen Filialleiter eines Handyshops in Dachau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt, der zusammen mit einem früheren Mitarbeiter des Shops fingierte Mobilfunkverträge abgeschlossen hatte, die entweder erfundene Namen trugen oder auf Namen von Kunden ausgestellt waren, die gar nichts wußten von diesen Verträgen. Die mit den Verträgen mitgelieferten Handys vertickten die Beiden unter der Hand, die Rechnungen des Mobilfunkunternehmens wurden naturgemäß von niemandem bezahlt, da es die Kunden zumeist gar nicht ab. Der frühere Mitarbeiter erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Zwei weitere Komplizen, die mit dem Fälschen von Ausweisen für die nicht existenten Kunden beschäftigt waren, erhielten 2 Jahre 9 Monate bzw. 1 Jahr 3 Monate auf Bewährung.

Die Sache flog erst auf, als das Mobilfunkunternehmen sich mit immer mehr Verträgen herumschlagen mußte, die nicht bezahlt wurden und wo die Einschaltung eines Inkassounternehmens nur die Informationen erbrachte, daß es die Kunden gar nicht gab. Nach den Feststellungen des Landgerichts München II beläuft sich der Gesamtschaden für das Unternehmen auf 50.000 Euro.

Bei der Bemessung der Strafe spielte aber nicht nur die Höhe des Schadens eine Rolle, – der als Rädelsführer angesehene ehemalige Filialleiter hatte immerhin Euro 5.000 an Schadensersatz geleistet, – sondern auch die Tatsache, daß die Angeklagten einigen real existierenden Menschen erhebliche Probleme mit den gefälschten Verträgen und den Inkassounternehmen in der weiteren Folge einbrockten, da diese sich plötzlich in der Schufa eingetragen sahen und zunächst nachweisen mußten, daß sie die Verträge gar nicht abgeschlossen hatten.

27. März 2011/von Florian Schneider
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