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Haft für sexuellen Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat am Dienstag den ironisch „deutschen Fritzl“ genannten Familienvater aus Fluterschen knapp zur Höchststrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt und zugleich die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine beiden leiblichen Kinder, – einen Sohn und eine Tochter, sowie seine Stieftochter über Jahre hinweg sexuell mißbraucht zu haben und mit seiner Stieftochter sogar 8 Kinder gezeugt zu haben. Erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte sich der Angeklagte zu einem vollen Geständnis durchringen können.

Das Urteil des Landgerichts hat den gesetzlichen Strafrahmen von 15 Jahren zeitiger Freiheitsstrafe als höchstmöglicher Strafe für einen Angeklagten so gut wie ausgeschöpft und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Nur im Falle einer Veurteilung wegen Mordes kann dieser Maximalrahmen noch “ getoppt“ werden, nämlich durch Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Ohne die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte der Angeklagte realistische Chancen gehabt, nach Verbüßung von knapp 10 Jahren freizukommen. Infolge der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist dies jedoch unrealistisch und eine deutlich längere Haftzeit zu erwarten.

22. März 2011/von Florian Schneider
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